Rom (DT) Am 22. Februar 1996 hat Papst Johannes Paul II. die Apostolische Konstitution „Universi Dominici Gregis“ erlassen, ein Dokument, das sich mit der Vakanz des Apostolischen Stuhls und der Wahl des Papstes befasst. „In der Substanz und in den Grundprinzipien“, so die Apostolische Konstitution, behält der Heilige Vater die von seinen Vorgängern festgesetzten Normen bei; auch die Vorschriften des „Ordo exequiarum Romani Pontificis“ (über die Beerdigung des Papstes) und die Regeln des „Ordo rituum conclavis“ (über das Konklave) verlieren nicht ihre Gültigkeit, außer in den Punkten, die von der neuen Wahlordnung eigens erwähnt werden.
Was geschieht in Rom, wenn der Heilige Vater stirbt?
Mit der Konstitution „Universi Dominici Gregis“ aus dem Jahr 1996 hat Johannes Paul II. die Zeit der Sedisvakanz und des Konklaves neu geregelt
