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Urteil zu Correctiv

Das Erzbistum Köln ist nicht verpflichtet, gegenüber einem Journalistennetzwerk Auskunft über die Verwendung seiner Kirchensteuermittel zu erteilen. Das stellte das zuständige Verwaltungsgericht Köln jetzt in einem Urteil fest. Von Heinrich Wullhorst
Finanzbericht des Erzbistums Köln 2015
Foto: dpa | Zumindest der Finanzbericht des Erzbistums Köln von 2015 ist leicht bei der Deutschen Presse-Agentur einsehbar.

Correctiv“ nennt sich ein Recherchenetzwerk von Journalisten, das sich als gemeinnützig bezeichnet und mit seiner Arbeit nach eigenen Angaben das Ziel einer aufgeklärten Gesellschaft verfolgt. Die Journalistin Annika Joeres, Klima-Reporterin in dem Netzwerk, hatte das Erzbistum Köln verklagt. Sie verlangte Auskunft darüber, wie und in welcher Höhe die Erzdiözese die ihr aus den Kirchensteuereinnahmen zufließenden Mittel anlegt. Sie begründete ihre Forderung damit, dass das Bistum Behörde im Sinne des Paragrafen 4 Absatz I des nordrhein-westfälischen Landespressegesetzes sei.

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