Sexuelle Belästigung war es nicht

Vatikanrichter sprechen Pater Herrmann Geißler von dem Vorwurf frei, die ehemalige Mitschwester Doris Wagner verführt haben zu wollen. Von Guido Horst
Pater Herrmann Geißler

War es nun ein „Skandal-Urteil“? So hat der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller die Entscheidung der fünf Richter des obersten Gerichts des Vatikans, der Apostolischen Signatur, im Verfahren gegen Pater Hermann Geißler genannt. Die Voruntersuchung sei „nicht nach den rechtlichen Vorgaben erfolgt“, denn man habe nicht beide Parteien gehört, sondern nur den beschuldigten Ordensmann, erklärte Schüller gegenüber dem WDR. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf, den die ehemalige Schwester in der geistlichen Gemeinschaft „Das Werk“, Doris Wagner, heute Reisinger, 2014 in ihrem Buch „Nicht mehr ich“ gegen den Pater erhoben hatte, der derselben Gemeinschaft angehört und jahrelang als Amtschef für Glaubensfragen in der vatikanischen Glaubenskongregation gearbeitet hat.

In dem Buch von damals trug Geißler noch das Pseudonym „Pater Ulf“. Wagner hielt ihm vor, nach einer Beichte im November 2009 ihre Hand ergriffen, sich ihr dicht genähert und seine Wange an die ihre gedrückt zu haben. Pater Geißler stellt die Sache anders dar. In einem Entschuldigungsbrief vom 22. November desselben Jahres an die damalige Mitschwester, aus dem jetzt die „Herder-Korrespondenz“ zitierte, räumte der Geistliche zwar „unkluges Verhalten“ ein, aber es sei nur seine Absicht gewesen, „sie zu stärken und zu ermutigen“. Falls er sie verletzt habe, bitte er sie um Entschuldigung, aber er habe „nicht gesunde Grenzen überschreiten“ wollen.

Dieser Vorgang war jetzt Grund für eine Anklage des „Promotors Iustitiae“, des Kirchenanwalts in der Signatur, gegen Pater Geißler, und die Entscheidung wurde am vergangenen 15. Mai gefällt: Die fünf Richter der Signatur kamen zu dem Ergebnis, wie es in der betreffenden, der „Tagespost“ vorliegenden Entscheidung heißt, dass eine von Pater Geißler begangene „Straftat der Verführung zur Übertretung des Sechsten Gebots“ nicht vorliegt (non constare) und sich deswegen die Frage nach einer Strafe nicht stelle (non proponi). Das werde allen Betroffenen mitgeteilt. Unterzeichnet ist der Beschluss der Richter von Kardinal Dominique Mamberti, dem Präfekten der Apostolischen Signatur, gegengezeichnet hat ihn – wie bei offiziellen Verlautbarungen vatikanischer Dikasterien immer üblich – der Sekretär des Gerichts, Bischof Giuseppe Sciacca, der aber nicht zum Gremium der fünf Richter gehörte.

Die „Herder Korrespondenz“ hat als erstes Medium über die Entscheidung informiert, aber auch Vatikansprecher Alessandro Gisotto hat sie bestätigt. Das eigentliche Urteil der Gerichts, in dem auch die Gründe für die Entscheidung der Richter dargelegt werden, ist noch gar nicht ausgefertigt und liegt den Betroffenen nicht vor. Wenn der Kirchenrechtler Schüller jetzt vorschnell von einem „Skandal-Urteil“ spricht, redet er über etwas, das er gar nicht kennt.

Es war nicht das erste Mal, dass der Vatikan die Vorwürfe der ehemaligen Schwester des Werks untersucht hat. Was zwischen Geißler und der Schwester 2009 vorgefallen war, wurde vor sechs Jahren von dem damaligen „Promotor Iustitiae“, dem Anwalt in der Glaubenskongregation für „schwerwiegende Delikte“, Monsignore Charles Scicluna, und dem damaligen Untersekretär der Kongregation, Monsignore Damiano Marzotto, untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung fiel für den Pater entlastend aus, aber Geißler wurde wegen seines unklugen Verhaltens in zwei Fällen verwarnt und darüber hinaus ermahnt, künftig mit Klugheit und Bedacht zu handeln. Damals, 2014 – Doris Wagner war inzwischen aus dem „Werk“ ausgetreten und hatte einen ehemaligen Mitbruder geheiratet –, hatte sie sich mit ihrer Anwältin an die Glaubenskongregation gewandt, in der Pater Geißler als Amtschef arbeitete. Als die Frau schließlich im September 2018 in einem Artikel für die Wochenzeitung „Die Zeit“ Geißler als den von ihr Beschuldigten eindeutig kenntlich machte, beendete der Pater seine Arbeit für die Glaubenskongregation, um weiteren Schaden von seiner Vatikanbehörde und seiner geistlichen Gemeinschaft abzuwenden.

Doris Wagner, heute Reisinger, zeigte sich jetzt zutiefst empört über die von den Richtern der vatikanischen Signatur gefällte Entscheidung. Das Verfahren gegen Pater Geißler habe sie „in seiner Unprofessionalität und Durchsichtigkeit schockiert“, schrieb sie auf Twitter. Und sie beschwerte sich, dass auch Bischof Sciacca die Entscheidung unterschrieben hat: „Dieser Mann ist ein Freund des Werks. Als er an die Signatur kam, war ich noch Schwester im Werk.“ Allerdings verschweigt die Dame, dass Sciacca nicht zu den fünf Richtern gehört, die den Fall studiert und entschieden haben.

Vor allem die Äußerungen des Kanonisten Schüller haben in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, die vatikanische Signatur habe einen Rechtsstreit zwischen Doris Wagner und Pater Geißler entschieden. Das ist falsch. Das Verfahren führte der „Promotor Iustitiae“, der Kirchenanwalt der Signatur, gegen den Pater, Frau Wagner war nur als Zeugin an dem Verfahren beteiligt. Ihre ausführliche Aussage hatte sie schriftlich an das Vatikangericht geschickt – wie sich auch Pater Geißler schriftlich zu den Vorwürfen äußern musste. Der Trierer Kirchenrechtler Christoph Ohly erklärte dazu jetzt gegenüber dem Kölner Domradio: „Es gilt in diesem Verfahren immer das Schriftlichkeitsprinzip, bei dem alles, was ausgeführt wird, auch schriftlich festgehalten wird, damit die in diesem Fall fünf Richter das Aktenstudium vollziehen können. Oft ist es üblich, bei einer mündlichen Vernehmung noch einmal Nachfragen zu stellen, um das eine oder andere zu vertiefen. Aber man kann sicher nicht sagen, da ist jemand gar nicht gehört oder gar nicht wahrgenommen worden.“ Im Laufe des Verfahrens wurde Pater Geißler von den Richtern auch mündlich befragt. Im Fall der Zeugin Wagner verzichtete das Gericht auf eine weitere mündliche Befragung, weil die schriftliche Eingabe anscheinend ausreichend war und die ehemalige Schwester ihre Vorwürfe gegen Geißler schon in anderen Medien ausreichend dargestellt hat. Der Fall Geißler ist nun abgeschlossen, es bleibt nur noch abzuwarten, was in dem Urteil steht, das den Betroffenen erst noch zugestellt werden muss.

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