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Rituelle Gewalt? Eine Therapie rechtfertigt keinen Rufmord

Das neue Gutachten der nordrhein-westfälischen Bistümer zu ritueller Gewalt ist ein Meilenstein der Aufarbeitung, und eine mutige Kurskorrektur noch dazu.
Redakteurin Regina Einig, Symbolbild Missbrauch
Foto: IMAGO / Christian Ohde | Schwierige Aufarbeitung: nicht jeder Vorwurf hat Substanz. "Rituellen Missbrauch", das legt eine neue Studie nahe, hat es wahrscheinlich nie gegeben.

Das im Auftrag von drei nordrhein-westfälischen Bistümern erstellte Gutachten ist ein Meilenstein der Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle. Es bringt die Defizite heutiger Therapiemöglichkeiten zum Vorschein: Wenn Therapeuten seelisch labile Menschen suggestiv beeinflussen und unter dem Vorwand, es handele sich um subjektive Erinnerungen, zu falschen Vorwürfen verleiten, ist eine Kurskorrektur notwendig. Der Therapeut leistet einem Rufmord Vorschub und machte den seelisch Angeschlagenen zum Therapieopfer, wenn eine Untersuchung, wie im Gutachten der Bistümer Köln, Essen und Münster dargelegt, keinen einzigen belastbaren Hinweis auf die beschriebenen Vorwürfe ritueller Gewalt und die angeblichen Täternetzwerke erbringt.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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