In einem umfangreichen Prüfverfahren durch die Kanzlei Feigen-Graf konnten keine belastbaren Hinweise auf kirchliche Täternetzwerke oder rituelle sexualisierte Gewalt durch Amtsträger in drei deutschen Bistümern gefunden werden. Die teils schwerwiegenden Beschuldigungen gegen Kardinäle, Bischöfe und Priester – einige von ihnen bereits verstorben – ließen sich weder durch objektive Beweise noch durch konsistente Zeugenaussagen belegen. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass bei den Anklägern sogenannte Scheinerinnerungen vorlagen – also Erinnerungen an Geschehnisse, die sich aus wissenschaftlicher Sicht mit großer Sicherheit nie ereignet haben. Diese sind keine Lügen im klassischen Sinn, sondern subjektiv ...
Missbrauch: Zwischen Aufklärung und Generalverdacht
Warum Missbrauchsaufarbeitung differenziert bleiben muss und die Kirche ihren ureigenen Auftrag nicht vergessen darf.
