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Mehr katholische Konfliktkultur wagen

Warum die krisengeschüttelte Kirche in Deutschland ein klares Bekenntnis zur Etablierung einer ordentlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit braucht – Teil II.
Gotischen Skulpturen auf dem Tympanon des zentralen Westportals mit Szenen vom Tag des Jüngsten Geri
Foto: imago stock&people (imago stock&people) | Für die göttliche Gerechtigkeit sorgt das Jüngste Gericht (hier in einer gotischen Darstellung am Dom von Chartres, Frankreich). Um den Anforderungen des Diesseits gerecht zu werden, bedarf es angesichts der demokratisch orientierten Rechtskultur der Gegenwart einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Ordentlich ist die Vollmacht des Bischofs, weil sie ihm nicht als delegierte Vollmacht vom Papst oder einer anderen Autorität übertragen wird, sondern mit dem Bischofsamt selbst gegeben ist. Das Merkmal der Eigenberechtigung bedeutet, dass der Bischöfe die ihm anvertraute Ortskirche nicht als Stellvertreter des Papstes leitet, sondern als Stellvertreter und Gesandter Christi und die ihm eigene Vollmacht im Namen Christi ausübt (Lumen Gentium 27,1.2).

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