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Laienbeteiligung in Limburg: Synodaler Plazeboeffekt?

Das Onlineportal „katholisch.de“ bejubelt das Bistum Limburg für eine vermeintliche Revolution. Der Kirchenrechtler Hallermann erklärt, warum es dafür keinen objektiven Grund gibt.
Industiekletterer bei der Arbeit am Limburger Dom
Foto: IMAGO/onemorepicture / Thorsten Wagner (www.imago-images.de) | Wer das geltende Kirchenrecht kennt, wird in der Limburger Ordnung substanziell nicht viel Neues finden. Im Bild: Industiekletterer bei der Arbeit am Limburger Dom.

In einer Meldung vom 8. April 2025 auf der Plattform „katholisch.de“ beschwört Felix Neumann eine „Synodale Revolution im Kirchenrecht“ und verteilt Vorschusslorbeeren für das Bistum Limburg: „Der Bischof räumt seinen Gremien – über den Diözesansynodalrat auch den Laien – das Recht ein, Gesetze vorzuschlagen und mitzuberaten, bevor er sie monarchisch in Kraft setzt. Noch gibt es das nur in Limburg, der Bischof bleibt alleiniger Gesetzgeber, wie es das Kirchenrecht verlangt, und die Öffentlichkeit bleibt außen vor, wenn die Gremien Gesetze beraten. Und doch: Für kirchliche Verhältnisse ist das eine Revolution.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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