Der Schritt stärkt die internationale Stellung der Malteser, die eben nicht nur der älteste Krankenpflegeorden der Kirche sind, sondern auch ein Völkerrechtssubjekt eigener Art („sui generis“). Die Bundesrepublik springt damit über ihren Schatten und tut, was sie bislang noch nicht getan hat. Bislang hieß es immer, Deutschland als souveräner Staat kann nur andere souveräne Staaten anerkennen. Und das sind die Malteser eben gerade nicht, weil es ihnen nach dem Verlust Maltas 1798, als die Insel an Napoleon verloren ging, an Staatsgebiet und an einem Staatsvolk fehlt.
Kommentar
Die Stellung des Malteserordens wird gestärkt
Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Souveränen Malteser-Ritterorden ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Von Urs Buhlmann