Die medial gepushte Empörung über Kardinal Woelki, der Regenbogen-Segensfeiern in der Pfarrei Mettmann offenbar einen Riegel vorgeschoben hat, könnte als Sommerlochkino abgehakt werden. Was sollte der Kölner Erzbischof denn anderes tun, als sich an die kirchliche Maßgabe zu halten, die Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare unzweideutig verbietet? Auch der Pfarrgemeinderat übernimmt in seiner Stellungnahme nicht die in den Medien verbreitete Behauptung, derzufolge der Ortspfarrer „abgewatscht“ sei. Prototyp eines Klerikertyps Aufschlussreich ist der Fall Mettmann lediglich deswegen, weil er das Phänomen klerikaler Wandlungsfähigkeit veranschaulicht. Denn der Ortspfarrer, der sich mit der Segnungsfeier im ...
Kommentar um "5 vor 12"
Klerikale Wandlungsprozesse
Wenn Geistliche lehramtliche 180-Gradwenden hinlegen, wie jüngst mit der Regenbogen-Segensfeier in der Pfarrei Mettmann, schadet das nur der Glaubwürdigkeit der Kirche.