Es ist eine unbezweifelbare Tatsache, dass zum Glaubensbestand der Kirche heute Aussagen gehören, die expressis verbis so nicht schon immer und überall zum Glaubensgut gehörten und vor allem expressis verbis auch nicht in der ersten Urkunde des Glaubens, in den Schriften der Bibel des Alten und Neuen Testaments enthalten sind. Prinzipiell gilt das für alle christlichen Konfessionen: Auch Martin Luther und die evangelisch-lutherischen Gemeinschaften erkennen die Entscheidungen der ökumenischen Konzilien der ersten fünf Jahrhunderte an und zählen ihre Beschlüsse zu ihren grundlegenden und verbindlichen Bekenntnisschriften. Der Terminus „homoousios“, um ein Beispiel zu nennen, vom Konzil von Nizäa 325 zur Abwehr des Arianismus ...
Lehrentwicklung
In der Dynamik von Schrift und Tradition
„Die apostolische Überlieferung kennt in der Kirche unter dem Beistand des Heiligen Geistes einen Fortschritt.“ Zur Frage der Lehrentwicklung in der katholischen Kirche auf der Basis des II. Vaticanum.