Die Frage, ob der emeritierte Papst im Hochgebet erwähnt werden darf, führt zu der generellen Frage der Einschübe im Hochgebet und der noch allgemeineren, was überhaupt wann und warum an den approbierten Texten verändert werden darf. Zunächst einmal ist direkt auf die erste Frage zu antworten, dass Erweiterungen bei der Erwähnung des Papstes im Hochgebet nicht vorgesehen sind, sondern einzig und allein der im Amt befindliche Papst genannt wird. Ähnliches gilt vom Bischof, doch dürfen bei ihm auch der Koadjutor (Hilfsbischof mit Nachfolgerecht) oder der Weihbischof – gegebenenfalls mehrere – hinzugefügt werden, jedoch nicht der emeritierte Bischof. Es geht bei der Erwähnung von Papst und Bischof im Hochgebet nämlich nicht um ...
DIE FRAGE
Darf man den emeritierten Papst im Hochgebet nennen?
Es antwortet: Cornelius Roth, Professor für Liturgiewissenschaft an der Theologischen Fakultät Fulda.