Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am Dienstag die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. In der Pressemitteilung der deutschen Bischöfe ist ausdrücklich von einer „Empfehlung“ die Rede. Die Umsetzung des Beschlusses in das diözesane Recht ist den einzelnen Bistümern anheim gestellt.
Deutsche Bischofskonferenz
Bischöfe geben nach
Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes gleicht sich der Welt an.