Der Betroffenenbeirat bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat das Gutachten der (Erz-)Bistümer Köln, Münster und Essen kritisiert. In einer Mitteilung vom Freitag schreibt der Beirat, der Befund sei „vor dem Hintergrund der angewandten Definition nachvollziehbar“, greife aus Sicht des Betroffenenbeirats jedoch „deutlich zu kurz“. Auch sei der Aussagewert des Gutachtens „äußerst gering“.
Betroffenenbeirat kritisiert Gutachten zu Ritueller Gewalt
Analyse möglicher Täter-Netzwerke und ritualisierter Gewalt sei unzureichend, so der Beirat. Auch erhebt er Zweifel an der Aussagepsychologie als Bewertungsgrundlage.
