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Besondere Ablässe zum Weltkrankentag

Die Apostolische Pönitentierie hat am diesem Montag ein Dekret zu besonderen Ablässen veröffentlicht, die am 21. Weltkrankentag erwirkt werden können.

Die katholische Kirche begeht den Gedenktag jährlich am 11. Februar, dem Fest Unserer Lieben Frau von Lourdes. Im Zusammenhang mit Wallfahrten, die anlässlich des Weltkrankentages stattfinden, können Gläubige weiteren Ablass erfahren. Benedikt XVI. habe am 8. Januar die Voraussetzungen für den Ablass – also das Erlassen sogenannter zeitlicher Sündenstrafen – festgelegt, die im Kontext des 21. Weltkrankentages erwirkt werden können. Das teilte der Vatikan am Montag mit. Demnach können Gläubige die Gnade eines vollkommenen oder eines teilweisen Ablasses im Kontext des kommenden Weltkrankentages unter bestimmten Voraussetzungen erfahren. Gültig ist das Dekret vom kommenden 7. bis 11. Februar.

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