1. Kinderschutz:
Das Hauptziel jeder Maßnahme besteht darin, Kinder zu schützen und zu verhindern, dass sie Opfer psychischer und physischer Gewalt gleich welcher Art werden. Daher ist ein Mentalitätswechsel erforderlich, um die Abwehrhaltung zum Schutz der Institution zu bekämpfen und so eine aufrichtige und entschlossene Suche nach dem Wohl der Gemeinschaft zu fördern. Hierbei ist den Opfern von Missbrauch in jeder Hinsicht Vorrang einzuräumen. Die unschuldigen Gesichter der Kleinen müssen uns immer vor Augen stehen und an die Worte des Meisters erinnern: „Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, Ärgernis gibt, für den wäre es besser, wenn ihm ein Mühlstein um den Hals gehängt und er in der Tiefe des Meeres versenkt würde. Wehe der Welt wegen der Ärgernisse! Es muss zwar Ärgernisse geben; doch wehe dem Menschen, durch den das Ärgernis kommt!“ (Matthäus 18, 6–7).
2. Absolute Ernsthaftigkeit:
Ich möchte hier wiederholen, dass „die Kirche keine Mühen scheuen wird, alles Notwendige zu tun, um jeden, der solche Verbrechen begangen hat, der Justiz zu unterstellen. Die Kirche wird nie versuchen, einen Fall zu vertuschen oder unterzubewerten“ (Ansprache an die Römische Kurie, 21. Dezember 2018). Sie ist überzeugt: „Die Sünden und Verbrechen gottgeweihter Personen erhalten eine noch dunklere Färbung von Untreue und Schande und entstellen das Antlitz der Kirche, indem sie ihrer Glaubwürdigkeit schaden. Tatsächlich ist die Kirche zusammen mit ihren treuen Söhnen und Töchtern auch ein Opfer dieser Untreue und dieser im wahrsten Sinne des Wortes ,Verbrechen der Veruntreuung‘“ (ebd.).
3. Wirkliche Reinigung:
Trotz der getroffenen Maßnahmen und der erzielten Fortschritte bei der Verhinderung von Missbrauch ist ein wiederholtes und ständiges Bemühen um die Heiligkeit der Hirten nötig, deren Gleichgestaltung mit Christus, dem guten Hirten, ein Recht des Gottesvolkes ist. Die Kirche bekräftigt daher den festen Willen, „den Weg der Reinigung mit all ihrer Kraft fortzusetzen. Die Kirche wird sich, auch unter Hinzuziehung von Experten, darüber beraten, wie die Kinder zu schützen sind; wie solche Katastrophen vermieden werden können, auf welche Weise man sich der Opfer annehmen und sie reintegrieren kann; wie man die Ausbildung in den Seminaren verbessert. Man wird versuchen, die begangenen Fehler in Chancen zu verwandeln, um dieses Übel nicht nur aus dem Leib der Kirche, sondern auch aus dem der Gesellschaft zu beseitigen“ (ebd.). Die heilige Gottesfurcht bringt uns dazu, uns selbst – als einzelne Person und als Institution – anzuklagen und unsere Fehler wiedergutzumachen. Sich selbst anklagen: das ist ein weiser, weisheitlicher Anfang, der mit der heiligen Gottesfurcht verbunden ist. Lernen, sich selbst anzuklagen, als einzelne Person, als Institutionen, als Gesellschaft. Wir dürfen nämlich nicht der Versuchung unterliegen, andere zu beschuldigen, was ein Schritt in Richtung eines Alibis wäre, das sich der Realität verweigert.
4. Ausbildung:
Das heißt, die erforderliche Auswahl und Ausbildung der Priesteramtskandidaten nicht nur nach negativen Kriterien durchzuführen, die in erster Linie darauf abzielen, problematische Persönlichkeiten auszuschließen, sondern auch nach positiven Maßstäben: Den geeigneten Kandidaten muss ein ausgewogener Ausbildungsweg geboten werden, der auf Heiligkeit ausgerichtet ist und die Tugend der Keuschheit miteinschließt. In der Enzyklika „Sacerdotalis caelibatus“ schrieb der heilige Paul VI.: „Ein Leben, das einen so vollständigen und gefährdeten inneren und äußeren Einsatz fordert, wie das beim ehelosen Priester der Fall ist, schließt in der Tat Menschen mit einer unzureichenden psychisch-physischen und moralischen Ausgeglichenheit aus; und man darf nicht vorgeben, dass in diesen Dingen die Gnade die Natur ersetzen werde“ (Nr. 64).
5. Die Leitlinien der Bischofskonferenzen verstärken und verifizieren:
Das heißt, die erforderliche Einheit der Bischöfe bei der Anwendung der Parameter, die als Normen und nicht bloß als Orientierungen gelten müssen, neu bekräftigen. Kein Missbrauch darf jemals vertuscht (so wie es in der Vergangenheit üblich war) oder unterbewertet werden, da die Vertuschung von Missbrauch die Verbreitung des Übels begünstigt und zusätzlich eine weitere Stufe des Skandals darstellt. Im Besonderen muss ein neuer wirksamer Ansatz zur Prävention in allen Einrichtungen und Bereichen kirchlicher Tätigkeit entwickelt werden.
6. Missbrauchte Personen begleiten:
Das Übel, das ihnen widerfahren ist, lässt in ihnen unheilbare Wunden zurück, die sich auch in Form von Hass und selbstzerstörerischen Tendenzen zeigen. Die Kirche hat daher die Pflicht, ihnen jede notwendige Hilfe zukommen zu lassen und dabei auf Fachleute auf diesem Gebiet zurückzugreifen. Zuhören und – gestattet mir den Ausdruck –, „Zeit verschwenden“ beim Zuhören. Das Zuhören schenkt dem Verwundeten Heilung, es heilt auch uns selbst vom Egoismus, von der Distanz, von der Einstellung „Das ist nicht meine Aufgabe“, von der Haltung des Priesters und des Leviten im Gleichnis vom barmherzigen Samariter.
7. Digitale Welt:
Der Schutz der Minderjährigen muss alle neuen Formen sexuellen Missbrauchs und Missbrauchs jeglicher Art berücksichtigen, die sie in ihren Lebensumfeldern und durch die von ihnen verwendeten neuen digitalen Instrumente bedrohen. Seminaristen, Priester, Ordensmänner und -frauen, in der Pastoral Tätige und alle Menschen müssen sich bewusst sein, dass die digitale Welt und die Anwendung ihrer Instrumente oft viel mehr damit zu tun hat, als man denkt. Hier muss man die Länder und die Verantwortungsträger dazu ermutigen, alle notwendigen Maßnahmen zur Einschränkung von Webseiten anzuwenden, welche die Würde von Männern, Frauen und insbesondere von Minderjährigen gefährden: Eine Straftat kann kein Recht auf Freiheit beanspruchen. Wir müssen uns diesen Gräueln mit größter Entschiedenheit entgegenstellen, wachsam sein und dafür kämpfen, dass die Entwicklung der Kinder nicht dadurch gestört oder erschüttert wird, dass sie unkontrollierten Zugang zur Pornografie haben, die tiefe negative Spuren in ihrem Gedächtnis und in ihrer Seele hinterlässt. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass die jungen Menschen, besonders Seminaristen und Kleriker, nicht Sklaven von Abhängigkeiten werden, die auf der Ausbeutung und dem kriminellen Missbrauch unschuldiger Kinder und deren Bilder, wie auch auf der Missachtung der Würde der Frau und der menschlichen Person beruhen. Hierbei unterstreiche ich die neuen Normen über schwerwiegendere Straftaten [„Normae de gravioribus delictis“], die im Jahr 2010 von Papst Benedikt XVI. approbiert wurden. Darin wurde als Delikt der „neue Tatbestand des Erwerbes, der Aufbewahrung und der Verbreitung pornografischer Bilder von Minderjährigen „durch einen Kleriker“ in jedweder Form und mit jedwedem Mittel“ hinzugefügt. Damals war von Minderjährigen „unter 14 Jahren“ die Rede. Jetzt denken wir, dass diese Altersgrenze angehoben werden muss, um den Schutz der Minderjährigen auszuweiten und um die Schwere dieser Taten zu bestätigen.
8. Sextourismus:
Das Verhalten, der Blick, die Gedanken der Jünger und Diener Jesu müssen das Abbild Gottes in jedem Menschen, angefangen bei den ganz unschuldigen Geschöpfen, erkennen können. Nur aus dieser radikalen Achtung der Würde des Nächsten heraus können wir ihn vor der allgegenwärtigen Macht von Gewalt, Ausbeutung, Missbrauch und Korruption verteidigen und ihm auf glaubwürdige Weise helfen, menschlich und geistlich ganzheitlich zu wachsen in der Begegnung mit den Mitmenschen und mit Gott. Bei der Bekämpfung von Sextourismus muss größerer rechtlicher Druck ausgeübt werden; es müssen aber auch den Opfern dieses verbrecherischen Phänomens Unterstützung und Projekte zur Wiedereingliederung angeboten werden. Die kirchlichen Gemeinschaften sind aufgerufen, die Seelsorge für die vom Sextourismus ausgebeuteten Menschen zu verstärken. Unter ihnen sind sicher Frauen, Minderjährige und Kinder, jene, die am verwundbarsten sind und besondere Hilfe brauchen; letztere benötigen jedoch eigenen Schutz und spezielle Aufmerksamkeit. Die staatlichen Behörden mögen dies vordringlich behandeln und dringend tätig werden, um den Handel von Kindern und ihre wirtschaftliche Ausbeutung zu bekämpfen. Zu diesem Zweck ist die Koordination der Bemühungen auf allen Ebenen der Gesellschaft sowie die enge Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wichtig, um einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der Kinder vor der sexuellen Ausbeutung im Tourismus schützt und es erlaubt, die Täter auf dem Rechtsweg zu belangen.[16]