Die Neuerung im Entschädigungsverfahren für Opfer sexuellen Missbrauchs gab die Deutsche Bischofskonferenz schon drei Tage vor der offiziellen Jahresbilanz bekannt: Betroffene sexualisierter Gewalt können ab dem 1. März Widerspruch gegen die Entscheidungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zur Leistungshöhe einlegen. Der Betroffenenbeirat, die UKA, die Deutsche Ordensoberenkonferenz und die Deutsche Bischofskonferenz haben sich demnach einvernehmlich auf eine Ergänzung der Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids geeinigt, wonach Betroffene ihren einmaligen Widerspruch formlos einlegen können.
40 Millionen für Missbrauchsopfer
Seit gut zwei Jahren entscheidet die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen in den deutschen Bistümern über die finanzielle Entschädigung von Betroffenen. Nun wurde die Jahresbilanz vorgestellt.
