MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Dossier

Abtreibung in Deutschland: Zahlen und Fakten

Nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten folgende Ausnahmen:

Nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar. Es gelten folgende Ausnahmen: 1) Beratungsregelung (§ 218a Abs. 1 StGB) Ein Schwangerschaftsabbruch bleibt straflos, wenn – die Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, – die schwangere Frau den Abbruch verlangt und – sie dem Arzt durch die Bescheinigung einer anerkannten Beratungsstelle eine mindestens drei Tage zurückliegende Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB nachgewiesen hat. 2) Indikationsstellung Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig im Falle – einer medizinischen Indikation (§ 218a Abs. 2 ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Gratis-Abo
0,00 €
für 3 Wochen
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
  • 3 Wochen gratis ePaper *
Unsere Empfehlung
Ohne Abo lesen
Nur zahlen, wenn
gelesen wird
  • Volle Flexibilität
  • Jederzeit unterbrechen
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben
Jetzt starten
Digital-Abo
15,50 €
monatlich
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
Ohne Abo lesen
Zurück zur Übersicht
Digital-Schnupperabo