Das bundesweite Alkoholkonsum-Verbot gilt auf Bahnhöfen der Deutschen Bahn seit dem 15. Oktober in Hallen und auf Bahnsteigen: Die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Verkauf von alkoholischen Getränken in Verbindung mit dem Jugendschutzgesetz und einer effektiven Prävention haben sich bis heute bewährt. Ein Alkoholverbot an Bahnhöfen ist ein partielles Verbot, welches auf vielfältige Weise umgangen werden kann, da Alkohol in der Gastronomie und den Restaurants, in Supermärkten, Kiosken und in Zügen weiter erworben werden kann.
Prävention ist wichtiger als Verbote
Das Alkoholverbot an Bahnhöfen trifft überwiegend die Falschen, schreibt die Geschäftsführerin des Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. in einem Gastbeitrag.
