Frau König, die EU-Kommission will mit einem EU Kids Act den Zugang von Jugendlichen zu sozialen Medien beschränken. Sie haben das als ersten Schritt begrüßt, zugleich aber erklärt, die EU habe dafür im Jugendschutz gar keine Kompetenz. Wo liegt aus Ihrer Sicht das Problem, wenn Brüssel hier tätig wird?
Die Europäische Union hat erkannt, dass die bisherigen Regelungen für den Kinder- und Jugendschutz nicht ausreichen. Unsere Kinder sind den Geschäftsinteressen der Plattformbetreiber derzeit fast schutzlos ausgeliefert. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass Europa hier handelt und die Plattformen in die Verantwortung nimmt. Die Plattformen agieren grenzübergreifend, deshalb brauchen wir europaweit einheitliche Standards.
Die verkürzte Formel, Brüssel habe hier gar keine Kompetenz, trifft den Kern meines Einwands nicht. Die Europäische Union kann den digitalen Binnenmarkt regulieren und gemeinsame Pflichten für grenzüberschreitend tätige Plattformen festlegen. Sie kann also beispielsweise Vorgaben für Altersprüfung, sichere Voreinstellungen, den Umgang mit Empfehlungsalgorithmen schaffen und die europäischen Vorgaben gegenüber den Plattformbetreibern konsequent durchsetzen.
Mein Einwand richtet sich deshalb nicht gegen europäisches Handeln, sondern gegen eine schleichende Zentralisierung. Europa sollte dort handeln, wo seine Größe einen wirklichen Mehrwert schafft: gegenüber globalen Konzernen, bei gemeinsamen technischen Standards und bei Sanktionen, die wirtschaftlich nicht als bloße Betriebskosten verbucht werden können. Gleichzeitig brauchen wir genügend nationalen Handlungsspielraum für die konkrete Ausgestaltung des Kinder- und Jugendschutzes und den Vollzug vor Ort.
Sie fordern kurzfristig nationale Regelungen. Warum?
Weil europäische Gesetzgebung Zeit braucht, während Kinder den Risiken schon heute ausgesetzt sind. Mit nationalen Regelungen meine ich keinen überstürzten deutschen Alleingang, sondern die rasche Nutzung vorhandener Spielräume. Sie können zugleich die Voraussetzungen für die europäische Regelung schaffen. Dazu gehören eine starke und gut ausgestattete nationale Aufsicht, eine wirksame und datensparsame Altersverifikation, klare Alterseinstufungen für digitale Dienste, Unterstützung für Eltern und Schulen sowie die Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzrechts.
Die Pläne der EU-Kommission sehen eigenständige Konten ab 15 Jahren vor, die deutsche Expertenkommission diskutiert niedrigere oder dienstspezifische Altersgrenzen. Sie selbst haben bislang ein Mindestalter von 16 Jahren gefordert. Halten Sie daran fest und warum gerade 16?
Für besonders risikoreiche soziale Netzwerke halte ich grundsätzlich daran fest, dass eigenständige und uneingeschränkte Konten erst ab 16 Jahren möglich sein sollten. Diese Grenze ist nicht willkürlich. Das europäische Datenschutzrecht nimmt das Alter von 16 Jahren bereits als wichtigen Ausgangspunkt für die eigenständige Einwilligung von Minderjährigen in digitale Dienste. Vor allem markiert es eine Lebensphase, in der jungen Menschen mehr Selbstständigkeit zugetraut werden kann, ohne dass die Schutzpflicht des Staates entfällt.
Ich mache daraus jedoch keine Glaubensfrage. Entscheidend ist nicht allein die Zahl auf dem Papier, sondern das tatsächliche Schutzniveau. Ein europäisches Stufenmodell mit eigenständigen Konten ab 15 Jahren kann vertretbar sein, wenn diese Konten wirklich sicher gestaltet sind. Sollte sich zeigen, dass eine europaweit durchsetzbare Grenze von 15 Jahren mit strengen Sicherheitsstandards wirksamer ist als eine nationale Grenze von 16 Jahren, muss man darüber vernünftig sprechen. Maßstab ist der tatsächliche Schutz der Kinder, nicht der politische Besitzstand einer bestimmten Zahl.
Wie belastbar ist die Annahme, dass feste Altersgrenzen Jugendliche wirksam vor problematischen Inhalten, Suchtmechanismen oder psychischen Belastungen schützen?
Eine Altersgrenze allein ist noch kein Schutzkonzept. Dafür ist die wissenschaftliche Befundlage zu uneinheitlich, und dafür unterscheiden sich digitale Angebote zu stark. Eine starre Grenze verhindert weder automatisch problematische Inhalte noch beseitigt sie Suchtmechanismen. Sie kann umgangen werden und darf Eltern, Schulen und Plattformen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Trotzdem sind Altersgrenzen wichtig. Wir kennen sie aus vielen Bereichen, in denen Minderjährige vor Risiken geschützt werden, wie bei Alkohol, Glücksspiel. Sie schaffen eine klare Erwartung, geben Eltern Orientierung und zwingen Anbieter, ihre Angebote nach Altersgruppen zu unterscheiden. Ihre Wirkung hängt allerdings davon ab, ob sie technisch durchgesetzt und mit weiteren Maßnahmen verbunden werden.
Wie soll eine nationale Regelung kurzfristig funktionieren, wenn sie auf eine verlässliche Altersverifikation angewiesen ist, die bislang nicht flächendeckend verfügbar ist?
Man sollte den Menschen nichts vormachen: Ohne eine verlässliche Überprüfung bleibt jede Altersgrenze weitgehend symbolisch. Die technische Lösung darf aber nicht darin bestehen, dass Jugendliche ihren Personalausweis bei TikTok, Meta oder anderen Plattformen hinterlegen. Das wäre aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit der falsche Weg. Wir brauchen eine unabhängige, datensparsame Altersbestätigung. Die Plattform muss nicht erfahren, wer ein Nutzer ist, wo er wohnt oder wann er geboren wurde. Sie braucht lediglich die verlässliche Auskunft, ob die maßgebliche Altersgrenze erreicht ist. Dafür kommen zertifizierte Verfahren, die europäische Anwendung zur Altersprüfung und später die europäische Brieftasche für die digitale Identität in Betracht.
Deutschland sollte deshalb jetzt die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine solche Altersverifikation schaffen. Gleichzeitig muss die Wirksamkeit der Verfahren regelmäßig überprüft und an neue Umgehungsstrategien angepasst werden. Dass die Infrastruktur noch nicht überall vorhanden ist, kann kein Argument sein, mit ihrem Aufbau gar nicht erst zu beginnen.
Was würde eine solche Regelung konkret erfassen? Nur Plattformen wie TikTok und Instagram oder auch YouTube, WhatsApp oder Online-Spiele?
Eine zeitgemäße Regelung darf nicht an Unternehmensnamen oder überkommenen Kategorien anknüpfen. Entscheidend sind die Funktionen und die mit ihnen verbundenen Risiken. Ein Dienst wird nicht ungefährlich, nur weil er sich als Videoplattform, Messenger oder Spiel bezeichnet. TikTok, Instagram und vergleichbare soziale Netzwerke gehören zweifellos in den Anwendungsbereich. YouTube muss erfasst werden, soweit personalisierte Empfehlungen, automatische Wiedergabe, Kommentarfunktionen oder nutzergenerierte Inhalte vergleichbare Risiken erzeugen. Auch Online-Spiele sind einzubeziehen, wenn sie offene Kommunikationsräume, manipulative Kaufanreize, glücksspielähnliche Elemente oder Mechanismen zur übermäßigen Bindung enthalten. Gleiches gilt für KI-Chatbots, die emotionale Nähe vortäuschen oder Abhängigkeiten fördern können.
Bei Messenger-Diensten ist eine differenzierte Betrachtung nötig. Die private Kommunikation innerhalb der Familie oder eines bekannten Freundeskreises ist etwas anderes als offene Gruppen, Kontaktvorschläge oder die Möglichkeit, dass fremde Erwachsene Minderjährige ungehindert anschreiben. Solche Risikofunktionen müssen erfasst werden, ohne vertrauliche Kommunikation pauschal zu überwachen oder die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu schwächen.
Neben Altersgrenzen werden weitere Vorgaben diskutiert: Einschränkungen bei personalisierter Werbung und Empfehlungsalgorithmen, kein endloses Scrollen, sichere Kontaktfunktionen und voreingestellte Zeitlimits. Was davon kann und soll aus Ihrer Sicht national geregelt werden?
Diese Instrumente sind mindestens so wichtig wie die Altersgrenze. Plattformen dürfen Angebote für Minderjährige nicht länger so gestalten, dass sie möglichst lange online bleiben, möglichst viele Daten preisgeben und möglichst leicht von Fremden erreicht werden können. Für Kinder und Jugendliche müssen sichere Einstellungen von Anfang an gelten. Dazu gehören ein Verbot verhaltensbasierter Werbung, sicherheitsorientierte statt auf maximale Bindung ausgerichtete Empfehlungsalgorithmen, das Abschalten von endlosem Scrollen und automatischer Dauerwiedergabe, wirksame Nutzungspausen, standardmäßig geschützte Konten und Kontaktmöglichkeiten nur nach ausdrücklicher Zustimmung. Minderjährige dürfen weder öffentlich auffindbar sein noch ungefragt von fremden Erwachsenen angeschrieben oder zu Gruppen hinzugefügt werden. Vor allem brauchen wir verbindliche Transparenzpflichten. Plattformen müssen offenlegen, wie ihre Algorithmen Risiken erzeugen, welche schädlichen Kontaktaufnahmen sie feststellen und was sie dagegen unternehmen. Wer diese Angaben verweigert oder verschleiert, muss bereits dafür mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Selbstverpflichtungen genügen nicht.
Für solche grenzüberschreitenden Plattformpflichten brauchen wir möglichst einheitliche europäische Regeln. Deutschland sollte sich deshalb mit Nachdruck für entsprechende Vorgaben im EU Kids Act oder für eine gezielte Verschärfung des Digital Services Act einsetzen. National können und müssen wir das bestehende Recht konsequenter vollziehen, die Aufsicht stärken, technische Standards vorbereiten und dort ergänzende Regeln schaffen, wo der europäische Rechtsrahmen Raum lässt. Der politische Grundsatz ist eindeutig: Nicht das Kind muss lernen, sich gegen ein absichtlich suchtförderndes Produkt zu verteidigen. Das Produkt muss so gestaltet sein, dass es einem Kind nicht schadet.
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