Es ist nie genug – mit diesen Worten beschreiben ehemalige Mitglieder von „Totus Tuus Neuevangelisierung“ das extreme religiöse Leistungsdenken in der Gemeinschaft. Immer neue Anforderungen, immer mehr Fasten, immer mehr tägliche Gebete, immer mehr Missionseinsätze seien von ihnen erwartet worden, berichten sie, immer mehr Zeit neben Schule, Studium und Arbeit hätten sie opfern müssen.
Gleichzeitig sei ihnen gesagt worden, auf die eigenen Bemühungen komme es selbstverständlich gar nicht an. Die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft wurde betont, zugleich suggeriert, wer die Gemeinschaft verlasse, verrate seine Berufung: Double-Bind-Botschaften, mit denen die vorwiegend sehr jungen Mitglieder in einer fatalen mentalen und spirituellen Abhängigkeit von der Gruppe gehalten wurden.
Berichte über Zusammenbrüche
Einige von ihnen berichten über psychische und physische Zusammenbrüche infolge der übergroßen Belastung. Im Zentrum stand dabei der Leiter der Gemeinschaft, ein theologisch nicht ausgebildeter Laie, von dessen Maßgaben und Urteilen in der Wahrnehmung der Mitglieder alles abhing.
Im Bistum Münster war „Totus Tuus“ kirchenrechtlich als „private Vereinigung von Gläubigen diözesanen Rechts“ anerkannt, bis sie Bischof Felix Genn schließlich 2021 nach einem mehrjährigen Visitationsprozess auflöste.
Was junge Menschen bei „Totus Tuus“ erlebt haben, kann als Paradebeispiel für das gesehen werden, was seit einiger Zeit als „geistlicher Missbrauch“ diskutiert wird. Der Begriff kann sich auf das Verhältnis zwischen Einzelnen beziehen, etwa auf das Fehlverhalten von Beichtvätern oder geistlichen Begleitern aber auch auf das Geschehen innerhalb von Orden oder anderen geistlichen Gemeinschaften. Der Begriff ist relativ neu, aber das Phänomen ist alt. Dysmas de Lassus, der Generalprior des Kartäuserordens, schildert in seinem Buch „Verheißung und Verrat. Geistlicher Missbrauch in Orden und Gemeinschaften der katholischen Kirche“ (Münster 2022) das Beispiel der heiligen Johanna Franziska von Chantal (1572–1641), die sich aus den Fängen eines missbräuchlich agierenden geistlichen Begleiters befreien musste.
Probleme wurden bagatellisiert
Eine Studie, die vergangene Woche in Münster vorgestellt wurde, widmet sich dem Fall „Totus Tuus“ – zusammen mit dem der „Christusgemeinschaft“, die vor allem im Bistum Osnabrück aktiv war. Die Theologin Judith Könemann und der Historiker Bernhard Frings haben im Auftrag der Bistümer Münster und Osnabrück die Geschehnisse innerhalb der beiden Gruppen untersucht, sie haben mit ehemaligen Mitgliedern, Verantwortlichen aus den Bistümern und Wissensträgern gesprochen sowie interne Dokumente und Akten ausgewertet. Die Forscher beschreiben die Machtstrukturen und psychologischen Mechanismen, die geistlichen Missbrauch innerhalb von Gemeinschaften begünstigen und aufrechterhalten. Für die Studienautoren besteht geistlicher Missbrauch im Kern darin, „Macht über das Gewissen und das Innerste eines Gegenübers zu erlangen“ und „die völlige Selbstaufgabe, Selbstauslieferung und Unterwerfung des Anderen“ zu fordern und durchzusetzen.
Auf Klagen von Betroffenen, so zeigt die Untersuchung, reagierten die Verantwortlichen in den Bistümern nur zögerlich. Problematische Entwicklungen in der „Christusgemeinschaft“ wurden als „Kinderkrankheiten“ bagatellisiert; es herrschte die Sorge vor, etwas geistlich Positives im Keim zu ersticken. Auch im Fall von „Totus Tuus“ wurde eine erste Beschwerde als „innergemeinschaftliche Querele“ abgetan; erst als es zu einer Welle von Beschwerden kam, leitete das Bistum einen Visitationsprozess ein. Als dieser Prozess sich aus Sicht der Betroffenen hinzuziehen drohte und konkrete Ergebnisse auszubleiben schienen, wandten sich einige von ihnen an die Medien. Erst die öffentliche Aufmerksamkeit sorgte laut der Studie dafür, dass der Bischof sich persönlich für den Fall näher zu interessieren begann.
Die Auflösung ist ein zweischneidiges Schwert
Aus der kirchenrechtlichen Anerkennung einer Gemeinschaft ergibt sich eine Aufsichtspflicht des Bischofs. Diese nimmt er wahr, indem er etwa eine Visitation anordnet. Sinnvoller wäre es in Zukunft wohl, neu entstandene Gemeinschaften von vornherein enger zu begleiten. Charismatisch begründete Autorität spielt für die Entstehung religiöser Gemeinschaften stets eine große Rolle – und sie ist immer mit den gleichen Risiken verbunden.
Als ultima ratio bleibt dem Bischof die Möglichkeit, der Gemeinschaft die Anerkennung wieder zu entziehen und sie aufzulösen. Das ist jedoch ein zweischneidiges Schwert. Denn wenn die Verantwortlichen der aufgelösten Gemeinschaft ihre bisherigen Aktivitäten „im Untergrund“ oder unter einem anderen institutionellen Dach fortsetzen, hat der Bischof keine direkte Handhabe mehr. Die Studie dokumentiert eine solche Entwicklung im Fall von „Totus Tuus“: Der bisherige zivilrechtliche Verein der Gemeinschaft besteht unter neuem Namen fort und maßgebliche Akteure der vormaligen Gemeinschaft scheinen die Aktivitäten unter dem Dach einer Ordensgemeinschaft in einem anderen Bistum fortzusetzen.
Auf die Frage, wie damit umzugehen sei, reagierten die Studienautoren bei der Präsentation in Münster tendenziell ratlos: Die Rede war von „informellen Maßnahmen“ und einem „Machtwort“ der örtlichen Bischöfe.
Judith Könemann, Bernhard Frings: Macht durch Charisma. Geistlicher Missbrauch in geistlichen Gemeinschaften, Münster: Aschendorff, 2026, 630 Seiten, EUR 48,–, auch erhältlich über Open Access.
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