Der Deutsche Bundestag will heute ganze zwei Stunden 15 Minuten über die Zukunft der Organspende debattieren. Die Aussprache wird live ab 15.05 Uhr im Parlamentsfernsehen übertragen. Zu dem Außergewöhnlichen dieser Debatte zählt nicht nur ihr zeitlicher Umfang, sondern auch, dass es sich bei ihr noch gar nicht um die Erste Lesung konkreter Gesetzesvorhaben handelt.
In früheren Legislaturperioden wurden solche seltenen Aussprachen „Orientierungsdebatten“ genannt. In den offiziellen Dokumenten des 21. Deutsche Bundestags ist stattdessen durchgehend von einer „vereinbarten Debatte“ die Rede.
Gleichwohl dürfte es den Befürwortern und Gegner der sogenannten Widerspruchsregelung in der heutigen Debatte darum gehen, möglichst viele Unterstützer hinter ihren Anträgen zu versammeln.
In der Vergangenheit hat das Parlament bereits zweimal über Anläufe für die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung bei der Organspende beraten, was – angesichts des Status quo – einem Paradigmenwechsel gleichkäme. Beide Male fanden Sie keine Mehrheit. Die Widerspruchsregelung sieht vor, dass jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch im Falle eines diagnostizierten Hirntods prinzipiell zu einem Organspender wird, es sei denn, der Betreffende hat einer Organ- oder Gewebeentnahme rechtszeitig aktiv widersprochen.
Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung, die eine aktive Zustimmung zur Organspende – zum Beispiel durch einen entsprechenden Eintrag im Organspendeausweis – erfordert. DT/reh
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