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Religiöse Enthaltsamkeit

Die niederländische Polizei soll einen in Glaubensfragen neutralen Eindruck machen. Zwei Entwicklungen stehen dabei im Vordergrund.
Polizisten müssen in den Niederlanden auf religiöse Symbole verzichten
Foto: IMAGO/Pro Shots (www.imago-images.de) | Ob zu Pferde, zu Fuß oder auf dem Fahrrad: Polizisten müssen in den Niederlanden auf religiöse Symbole verzichten.

Die niederländische Polizei befindet sich mitten in einer Grundsatzdebatte über die Bedeutung staatlicher Neutralität im Rechtsstaat. Zwei Entwicklungen stehen im Mittelpunkt: das bereits geltende Verbot sichtbarer religiöser Symbole für uniformierte Polizeibeamte sowie die Entscheidung, ab dem 1. Januar 2027 keine öffentlichen Veranstaltungen mit religiösem Charakter mehr zu organisieren. In den Niederlanden ist die Polizei als einheitliche nationale Organisation strukturiert. Seit 2023 ist in den Dienstkleidungsvorschriften festgelegt, dass Polizeibeamte in Uniform keine sichtbaren religiösen Symbole tragen dürfen, darunter Kopftücher, Kippa, Kreuze oder andere weltanschauliche Zeichen. Die damalige Justiz- und Sicherheitsministerin Dilan Yesilgöz argumentierte, Polizeibedienstete repräsentierten den Staat und müssten daher in ihrem Handeln wie in ihrem äußeren Erscheinungsbild Neutralität ausstrahlen.

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Das „College voor de Rechten van de Mens“ vertrat dagegen die Auffassung, dass sich Neutralität in erster Linie auf das Verhalten von Beamten beziehe und nicht zwangsläufig auf deren äußere Erscheinung. Nach Ansicht des Gremiums wirkt ein Verbot religiöser Symbole diskriminierend, insbesondere gegenüber muslimischen Frauen, die ein Kopftuch tragen, da sie dadurch faktisch von bestimmten Funktionen in der Polizei ausgeschlossen würden. Befürworter des Verbots verweisen dagegen auf die besondere Stellung von Polizeibeamten. Anders als viele andere Staatsbedienstete verfügen sie über Zwangsbefugnisse und dürfen Gewalt anwenden. Darum müsse jeder Anschein religiöser, politischer oder ideologischer Parteilichkeit vermieden werden.

Neutralitätsverständnis, das den liberalen Überlegungen des Philosophen John Rawls nahekommt

Neu ist die Entscheidung von Polizeipräsidentin Janny Knol, wonach die Polizei ab 2027 keine öffentlichen Veranstaltungen mit religiösem Charakter mehr selbst organisieren darf. Das betrifft nicht nur Iftar-Veranstaltungen während des Ramadan, sondern auch Zusammenkünfte um Weihnachten, Ostern, Chanukka oder andere religiöse Feiertage, sofern diese von der Polizei für externe Zielgruppen veranstaltet werden. Das Polizeikorps betont, den Kontakt zu Bürgern sowie gesellschaftlichen Gruppen nicht verlieren zu wollen. Aus strategischen Gründen müsse jedoch eine Trennung gewahrt bleiben. „Der Kontakt zu Einwohnern, Gemeinschaften und gesellschaftlichen Partnern ist für uns als Polizei unverzichtbar. Er trägt zu Vertrauen, Prävention und Deeskalation bei und ist deshalb für eine gute Polizeiarbeit essenziell“, so Knol. Aber: „Wenn wir selbst Veranstaltungen mit religiösem Charakter organisieren, können die dort vertretenen Glaubensüberzeugungen als die unseren wahrgenommen werden. Das ist mit unserer neutralen Rolle nicht vereinbar.“ Die Regelung gelte für alle Religionen und Weltanschauungen.

Polizeibeamte dürfen weiterhin Veranstaltungen von Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften besuchen, sofern dies für ihre Arbeit relevant ist. Auch interne Feiern für Polizeimitarbeiter bleiben zulässig. Künftig wird die Polizei jedoch nicht mehr selbst als Veranstalter religiöser Zusammenkünfte auftreten. In den vergangenen Jahren wurde die Neutralität von Polizei und anderen Staatsbediensteten wiederholt diskutiert, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kopftuchverbot für kommunale Ordnungskräfte (BOA). Die niederländische Regierung strebt an, auch diesen Ordnungsbeamten das Tragen religiöser Symbole zu untersagen. Die bisher vom Kabinett vorgeschlagene Regelung reiche dafür nicht aus. Nach Auffassung des „Raad van State“ wäre dafür allerdings eine gesetzliche Grundlage erforderlich.

Politikwissenschaftlich betrachtet bewegt sich die Polizei damit in Richtung eines Neutralitätsverständnisses, das den liberalen Überlegungen des Philosophen John Rawls nahekommt. In seiner Theorie soll der Staat gegenüber konkurrierenden religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen auf Distanz bleiben. Er hat die Religionsfreiheit zu schützen, darf jedoch keine religiöse Präferenz erkennen lassen oder auch nur deren Anschein erzeugen. Die jüngsten Entscheidungen der Polizei spiegeln genau diese Entwicklung wider. Während in den vergangenen Jahren der Dialog mit bestimmten Gemeinschaften, etwa durch Polizei-Iftars, im Vordergrund stand, verlagert sich der Schwerpunkt nun stärker auf institutionelle Neutralität.


Der Autor war Wahlkampfmanager in den Niederlanden und arbeitet seit 2020 als Politikberater in Berlin.

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