Es könnte ein großer Wurf im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und den Menschenhandel in Deutschland werden. Einer, der einen echten Unterschied macht. Wer vergangenen Freitag die Erste Lesung des von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2026/1712“ verfolgte, konnte die Bereitschaft dazu bei einigen nahezu mit Händen greifen.
„Der Gesetzesentwurf geht über eine reine Umsetzung von EU-Recht hinaus. Das ist beim Thema Menschenhandel auch richtig, denn hier gilt es, fortbestehende Missstände wirksamer zu bekämpfen. Die bessere Abgrenzung der einzelnen Menschenhandelsdelikte und Klarstellungen, dass etwa auch Zwangsverheiratungen strafbar sind, sind richtig und notwendig“, lobt etwa der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings gegenüber der Tagespost den Entwurf aus dem Bundesjustizministerium.
Gesetzgebung in homöopathischer Dosierung reicht nicht mehr aus
Der Chef der mächtigen CDU-Landesgruppe NRW sieht aber auch Verbesserungspotenzial. „Den größten und dringendsten Handlungsbedarf gibt es bei der Bekämpfung der Prostitution. Was wir hier hunderttausendfach dulden, geht weit über das hinaus, was Menschenhandel ausmacht. Hier wird nicht nur eine Arbeitskraft, hier werden die Körper zumeist ausländischer Frauen ausgebeutet und zur verfügbaren Ware gemacht.“ Zwar enthalte der Entwurf bereits jetzt „gewisse Verschärfungen beim Thema Zwangsprostitution“.
Nur: Eine derart „vorsichtige Gesetzgebung in homöopathischer Dosierung reicht nicht mehr aus, um das Übel der Ausbeutung durch Prostitution an der Wurzel zu packen. Wir vertun hier die Chance, mit einer deutlichen Erhöhung des Mindestalters bei der Prostitution und einer allgemeinen Strafbarkeit des Sexkaufs, die Lage der Frauen nachhaltig zu verbessern“, fürchtet Krings. Und: „Wir müssen endlich mit der naiven Fehlvorstellung aufräumen, die Mehrzahl der Frauen, die zur Prostitution nach Deutschland gebracht werden, täte das zur Selbstverwirklichung. Eine Branche, die ganz überwiegend alle Gesetze und Schutzbestimmungen unterläuft, ist kein Fall für das Gewerberecht, sondern für das Strafrecht.“
In der Debatte am Freitag hatte die CDU-Abgeordnete Anne König betont: „Für die organisierte Kriminalität sind Menschen, die sexuell oder wirtschaftlich ausgebeutet werden, eine Ware, gleichrangig mit Drogen, oft ebenso lukrativ, aber mit einem deutlich geringeren Entdeckungsrisiko.“ Und an Bündnis 90/Die Grünen gewandt, die einen eigenen Antrag in die Debatte eingebracht hatten, erklärte König: „Wer so tut, als ob ,Sexarbeit‘ sich sauber von Zwangsprostitution trennen lasse, ignoriert die bittere Realität.“ Und: „Zu behaupten, Sexkauf sei eine neutrale Dienstleistung zweier gleichermaßen freier Akteure, blendet die strukturelle Verwundbarkeit aus, von der dieses Geschäftsmodell im weitgehenden Untergrund lebt. Freiheit setzt reale Wahlmöglichkeiten voraus. Für den allergrößten Teil – nämlich 90 Prozent der Prostituierten – sind es aber vielmehr ökonomische Not, Schulden, familiäre Verantwortung, Sucht und emotionale Abhängigkeiten, die ihnen eine echte Wahl nehmen.“
Abgeordnete König: „Wir brauchen jetzt ein umfassendes Frauenschutzpaket"
Auf Nachfrage der „Tagespost“ sagt König: „Wir brauchen jetzt ein umfassendes Frauenschutzpaket, welches die Notlagen von Frauen nicht nur in den Blick nimmt, sondern wirksam bekämpft. Der mit Abstand größte Missstand, den wir endlich eindämmen müssen, ist der erniedrigende Umgang mit Frauen in der Prostitution. Dazu ist ein Sexkaufverbot nach dem Nordischen Modell notwendig. Teil eines solchen Schutzpakets können aber natürlich auch andere Themen sexueller Selbstbestimmung sein, wie die Bestrafung des sogenannten Catcallings oder eine ,Ja heißt Ja‘-Regelung bei sexuellen Handlungen.“ Schwarzrot könne nun „gemeinsam zeigen, dass wir Frauenschutz so ernst nehmen, wie keine Regierung zuvor“.
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