Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am Mittwoch 56 Handlungsempfehlungen an Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) übergeben. Ihr Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in der digitalen Welt zu schützen und zu stärken.
Die Empfehlungen richten sich an unterschiedliche Akteure. Dazu gehören Bund, Länder und Kommunen sowie die europäische Ebene. Außerdem sieht die Expertenkommission Eltern, Bildungseinrichtungen, die Kinder- und Jugendhilfe und das Gesundheitswesen in der Verantwortung.
Auch die Anbieter von digitalen Diensten sollen künftig in die Pflicht genommen werden. Hier operieren die Empfehlungen mit einer generellen Mindestaltersgrenze von 13 Jahren und einer dienstspezifischen Altersgrenze. Zudem soll unter Wahrung der Grundrechte eine verbindliche und wirksame Altersbestimmung eingeführt werden. Des Weiteren fordert die Kommission sichere und altersgerechte Voreinstellungen sowie ein angepasstes Design für Accounts von Jugendlichen.
Prien sagte, sie sehe für die eigenständige Nutzung sozialer Medien grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg. „Für Kinder jünger als 13 sollte ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.“ In diesem Sinne will sich die Ministerin für eine europäische Lösung einsetzen. Sie kündigte an, parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorzubereiten, sollte dies nicht zeitnah gelingen.
Seepferdchen für KI?
„Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind“, betonte der Co-Vorsitzende der Kommission Olaf Köller. Kinder und Jugendliche müssten vor nicht altersgerechten Inhalten bewahrt werden. Gleichzeitig gehe es darum, sie zu befähigen, „ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen“. Die Empfehlungen sehen daher unter anderem ein „KI-Seepferdchen“, das ein Grundverständnis für KI fördern soll, und den weiteren Ausbau der digitalen Bildung und Medienkompetenz in allen Jahrgangsstufen vor.
Grundlage dafür ist eine entsprechende Aus- und Weiterbildung der verschiedenen Fachkräfte im Bereich der frühen Bildung, der Pädagogik und der Sozialen Arbeit. Auch der kontrovers diskutierte Umgang mit Handys an Schulen hat die Kommission beschäftigt. Laut den Handlungsempfehlungen sollen private Geräte an Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden.
Die Co-Vorsitzende der Kommission Nadine Schön wies darauf hin, dass die Handlungsempfehlungen entlang der gesamten Biografie „von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden“ ansetzten. „Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und erreichbare Hilfen und Plattformen klare Pflichten.“
„Digitale Vernachlässigung“ in das BGB
Neben einer nationalen Informationskampagne „Wir für unsere Kinder“ schlägt die Kommission eine gesetzliche Verankerung der elterlichen Medienerziehung vor. Ähnlich der Einführung der gewaltfreien Erziehung im Jahr 2000 soll der Gesetzgeber die elterliche Verantwortung in der Digitalerziehung explizit normieren sowie neue Gefährdungen wie die „digitale Vernachlässigung“ ins Bürgerliche Gesetzbuch aufnehmen.
Im September 2025 hat die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Sie geht auf den Koalitionsvertrag zurück. Die interdisziplinäre Kommission besteht aus 18 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung. Über bundesweite Workshops wurden auch die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen einbezogen.
Ein Meilenstein war die im April veröffentlichte Bestandsaufnahme der Kommission. Diese analysierte den aktuellen Stand des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt. Der Volltext aller Handlungsempfehlungen mit ausführlichen Problem- und Zielbeschreibungen erscheint bis Mitte Juli, der Abschlussbericht ist für September vorgesehen.
Die Autorin ist freie Journalistin.
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