Ein Dilemma ist zunächst ganz allgemein ein nicht befriedigend zu lösendes Problem. Von einem Problem unterscheidet es sich dadurch, dass bei ihm kein Informationsdefizit herrscht. Beim Problem (gr. prsblhma das „Vor-Genommene“) lässt sich eine Lösung finden, wenn man Daten sammelt, auswertet und deutet, beim Dilemma (gr. dilhmma das „Zweifach Genommene“ oder die „Doppelannahme“) kann man sammeln, auswerten und deuten, wie man will – es zeichnet sich keine eindeutige Lösung ab.
Das kann epistemische Fragen betreffen, etwa theoretische Vorstellungen, die in sich widersprüchlich klingen. Beispielsweise das quantenphysikalische „Welle-Teilchen-Modell“ des Lichts. Objekten der Quantenphysik werden gleichermaßen die Eigenschaften klassischer Wellen wie die klassischer Teilchen zugeschrieben.
Epistemische und ethische Dilemmata
Das zusammenzudenken, ist ein Problem, denn Wellen breiten sich im Raum aus, Teilchen befinden sich an nur einem bestimmten Ort, beides – Ausdehnung und lokale Determination – gleichzeitig scheint nicht möglich, wurde aber so beobachtet. Ein epistemisches Dilemma.
Ein ethisches Dilemma ist eine Situation, in der man gezwungen ist, sich zwischen zwei gleichermaßen unangenehmen Dingen zu entscheiden. Ein Dilemma beschreibt also eine schier „ausweglose“ Zwangslage, eine „Zwickmühle“ mit einem Zielkonflikt, der sich nicht durch zusätzliche Informationen auflösen lässt, sondern allein durch Festlegung hinsichtlich übergeordneter Werte oder Normen, eine Entscheidung, die verbunden ist mit grundsätzlich unterschiedlichen Methoden der Auflösung moralischer Probleme, Methoden, die wiederum weltanschaulich und anthropologisch fundiert sind.
Ein klassisches Beispiel lässt sich wieder mal bei Sokrates finden. In Platons Euthyphron geht es an einer Stelle darum, dass ein bestimmtes Verhalten einigen Göttern gefallen, anderen Göttern hingegen missfallen wird, sodass sich das Argument, die betreffende Handlung sei „gottgefällig“, als dilemmatisch erweist. Hier zeigt sich nicht nur der Nachteil des Polytheismus, sondern auch das bereits in der Antike vorhandene Gespür für moralische Zwickmühlen, die andererseits – etwa in Aristoteles‘ Nikomachischer Ethik – ausgeschlossen werden, weil der Klugheit als Tugend zugetraut wird, den Menschen in jeder Situation eine vernünftige Entscheidung treffen zu lassen. Sehr optimistisch.
Grundmodell des ethischen Dilemmas
Das Grundmodell des ethischen Dilemmas zeichnet sich dadurch aus, dass Handlung und Unterlassung gleichermaßen zu moralisch unerwünschten oder rechtlich unerlaubten Ergebnissen führen. Es gibt keine wirklich gute Lösung, umgekehrt gibt es für beide Auflösungsrichtungen gute Argumente. In der Literatur wird das Modell eines ethischen Dilemmas häufig mit dem – sehr konstruierten – „Weichenstellerfall“ illustriert.
Ein führerloser Zug rast auf eine Weiche zu. Auf den beiden sich anschließenden Gleisen befinden sich Arbeiter, die – so viel sei vorausgesetzt – sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen können. An der Weiche sitzt ein Weichensteller, der lediglich die Wahl hat, entweder den Status quo hinzunehmen und den Zug in eine große Gruppe von Arbeitern rasen zu lassen oder zu handeln, also die Weiche umzustellen, sodass der Zug umgelenkt wird, dann aber in die andere, bedeutend kleinere Gruppe von Arbeitern rast.
Pflicht zu handeln oder das Handlen unterlassen?
Argumentiert man mit Immanuel Kant deontologisch – es gibt eine Pflicht (hier: nicht aktiv an der Tötung von Menschen mitzuwirken) und diese wirkt so mächtig, dass sie unbedingt zu befolgen ist – oder mit Robert Spaemann für den Vorzug des Unterlassens vor dem Handeln (dazu weiter unten mehr), dann sterben viele Menschen.
Argumentiert man utilitaristisch und ist daher geneigt, einzugreifen, sterben zwar weniger Menschen, doch mit deren Tod haben wir als Akteur plötzlich viel mehr zu tun, als wir es in der Rolle des passiven Zuschauers hätten. Der jedoch sieht wiederum tatenlos mit an, wie Menschen sterben. Die Frage ist: Wäre das besser? Ist es grundsätzlich besser, zuzuschauen statt einzugreifen?
Umgekehrt: Wie weit geht unsere Verantwortung? Hier sei jetzt nicht an besondere standesrechtliche Verantwortlichkeiten eines Weichenstellers gedacht, sondern ganz allgemein und vom Fall abstrahiert an die Verantwortung eines Menschen in einer solchen (oder vergleichbaren) Situation. Es stellt sich die Frage nach dem moralisch Richtigen: Handeln oder Nichthandeln, und es schließt sich die Frage an, ob dabei das Ergebnis (Utilitarismus) oder die Art der Handlung (Deontologie) wichtiger ist, was in Diskussionen über derartige dilemmatische Entscheidungssituation immer eine Rolle spielt.
Dilemmatische Entscheidungssituation beim autonomen Fahren
Ganz aktuell beim Thema „autonomes Fahren“. Die Frage, wie ein autonomes Fahrzeug programmiert wird – deontologisch oder utilitaristisch –, ist durchaus praxisrelevant. Soll in einem vergleichbaren Fall – drohende Kollision mit Menschengruppen unterschiedlicher Größe – eine Kamera die Umgebung scannen und die Opferzahl minimieren? Oder sollen im Algorithmus für das „Verhalten“ des Fahrzeugs in Unfallsituationen keine speziellen Vorgaben gemacht werden?
Es ist ja durchaus sinnvoll, bei einer unvermeidbaren Kollision eher weniger als mehr Menschen in Mitleidenschaft zu ziehen, doch die Vorstellung, wir legten bereits jetzt programmatisch fest, das Fahrzeug möge sich in einem solch tragischen Fall die Opfer nach utilitaristischem Kalkül „aussuchen“, ist dennoch sehr unangenehm.
Die praxisrelevanten Beispiele für moralische Dilemmata sind darüber hinaus zahlreich: der finale Rettungsschuss bei der Geiselnahme, der Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs, die Rettungsfolter, der Tyrannenmord, der Verteidigungskrieg und die humanitäre Intervention. Man mag sich die Fälle vorlegen und durchdenken und dabei die Spannung von Handlung und Unterlassung, von kollektiver und individueller Verantwortung, von „Leben opfern“ und „Leben retten“ erspüren. Egal, wie man sich in einer solchen Konfliktsituation verhält, es bleibt immer ein Gefühl des Bedauerns oder gar der Schuld. Das ist das Charakteristische am Dilemma.
Fest steht: Deontologisch-intentionalistische und teleologisch-konsequentialistische Grundmodelle der Moralität stoßen in ihrer radikalen Reinheit gleichermaßen an Grenzen. Sich prinzipiell rauszuhalten, sich nie „die Hände schmutzig“ zu machen, „aus Pflicht“ (Kant) – das kann keine allgemeine Lösung für alle Fälle aller Zeiten sein; die nüchterne Verrechnung von Menschenleben, die immer dann zum Handeln auffordert, wenn es sich aufgrund der Bilanz „lohnt“, im Sinne der „greatest happiness of the greatest number“ (Jeremy Bentham) kann aber auch als Strategie moralischen Handelns nicht überzeugen – ganz abgesehen von der fehlenden Umsetzungsmöglichkeit in vielen Fällen.
Die Frage nach der Verantwortung
Lösen lassen sich die Probleme nur von Fall zu Fall mit großer Klugheit und Sorgfalt. Die Leitfrage lautet dabei: Wofür habe ich in der konkreten Situation die Verantwortung? Und wofür nicht? Robert Spaemann markiert die Grenzen der Verantwortungsübernahme des Einzelnen an einem besonders drastischen Fall, der durchaus analog zum „Weichenstellerfall“ liegt, aber im Gegensatz dazu kein Gedankenexperiment ist, sondern eine wahre Begebenheit wiedergibt.
Einem Polizisten in Nazi-Deutschland wird gesagt, er solle ein zwölfjähriges Judenmädchen erschießen; falls er sich weigere, werde man zwölf andere unschuldige Menschen töten.
Spaemann erläutert: „Jener Polizist, dem befohlen wurde, ein 12ähriges Judenmädchen zu erschießen, das ihn um sein Leben anflehte, hat wirklich geschossen. Sein sadistischer Vorgesetzter hatte ihm eine Alternative vor Augen gestellt: die Erschießung von 12 anderen unschuldigen und wehrlosen Personen. Der Polizist schoss und wurde wahnsinnig. Er tat, was er nicht musste, weil er es nicht hätte können müssen. Jeder Mensch muss einmal sterben. Den Tod jener 12 Menschen hätte der Polizist sowenig zu verantworten gehabt, als wenn er keine Hände gehabt hätte. Hätte er nicht auch im Besitz von Händen sagen können: ,Ich kann nicht’?“
Der bittere Beigeschmack der „sauberen“ Lösung
Im Hintergrund steht auch hier das als absolut verstandene Tötungsverbot: „Wer daran festhält, dass es Dinge gibt, die man nicht tun darf, der muss natürlich zugestehen, dass niemand für die Folgen der Unterlassung solcher Dinge die Verantwortung zu tragen hat“. Entscheidend ist dabei für Spaemann folgender Gedanke: „Es gibt eine Verantwortung für uns selbst. Was sich aus ihr ergibt, ist u. a. vorgezeichnet durch die natürliche Struktur der menschlichen Person. Diese Verantwortung setzt jeder anderen Verantwortung ihre Grenze“.
Doch es bleibt auch bei dieser „sauberen“ Lösung ein bitterer Beigeschmack. Hätte ich nicht doch schießen sollen? So habe ich zwar nicht eigenhändig getötet, doch zwölf Unschuldige sterben lassen, obwohl ich es hätte verhindern können! Auch an solchen Überlegungen kann man wahnsinnig werden.
Spaemann folgt der Maxime, dass wir im Zweifel nicht für das verantwortlich gemacht werden können, was wir aus moralischen Prinzipien heraus nicht tun können. Wenn wir töten müssten, um Leben zu retten, kann uns keiner dazu zwingen, selbst wenn wir damit einen durchgeknallten Despoten daran hinderten, auf den „roten Knopf“ zu drücken. Dennoch ringen wir auch dann mit uns und unserer Verantwortung, denn wir wissen: Egal, wie wir uns entscheiden, wir werden es bereuen. Es gibt Fallkonstellationen, die einem schier den Verstand rauben. Dilemmata eben.
Der Autor ist Philosoph und lebt in Berlin
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