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Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft & Kultur
Plus Inhalt Nach unerlaubten Weihen

Was heißt hier exkommuniziert?

Gehört die Piusbruderschaft jetzt nicht mehr zur katholischen Kirche? Ganz so einfach ist es nicht. Was die vom Vatikan verhängten Strafen für die betroffenen Bischöfe, Priester und Laien konkret bedeuten.
Verbotene Bischofsweihe der Piusbruderschaft
Foto: Bernard Hallet (cath.ch) | Alfonso de Galarreta (m.), Bischof der Priesterbruderschaft Sankt Pius X., weiht Priester zu Bischöfen bei einem Gottesdienst mit Bischofsweihe, am 1. Juli 2026 in Econe (Schweiz).

Trotz Verbot und Warnungen aus Rom hat die Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) gestern im schweizerischen Ecône vier neue Bischöfe geweiht. Die erwartete und auch schon im Vorfeld angekündigte Reaktion des Vatikans ließ nicht lange auf sich warten. Heute veröffentlichte der Heilige Stuhl ein Schreiben, in dem er die Weihen als einen „Akt schismatischer Natur“ bezeichnete und schwere kanonische, das heißt: kirchenrechtliche, Strafen verhängte. Diese betreffen nicht nur die zwei weihenden und vier neugeweihten Bischöfe, sondern auch alle Priester der Piusbruderschaft. Und sogar Laien können betroffen sein.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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