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„Rekurs in Rom? Bemerkenswert!“

Die Piusbruderschaft hat in Rom Beschwerde gegen die Exkommunikation eingelegt. Der Kölner Offizial Peter Fabritz erläutert die rechtlichen Folgen.
Bischofsweihe bei der Piusbruderschaft
Foto: KNA/Bernard Hallet | Was die römischen Behörden zur unerlaubten Bischofsweihe sagen, ist den Piusbrüdern offenbar nicht egal.

Herr Offizial, die Piusbruderschaft hat am 11. Juli Rekurs gegen die Exkommunikation ihrer sechs Bischöfe eingereicht. Welche rechtliche Wirkung hat das? Can. 1353 CIC ist grundsätzlicher Natur. Das heißt, wenn gegen ein Dekret Beschwerde eingelegt wird, dann begründet dieser Canon die aufschiebende Wirkung. Dies gilt im Hinblick auf jede denkbare Strafe, die gerichtlich oder außergerichtlich verhängt oder festgestellt wird. Es fällt auf, dass dem römischen Dekret über die Exkommunikation der Bischöfe und Mitkonsekratoren vom 2. Juli 2026 die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung fehlt. Sie ist der deutliche Hinweis, dass gegen ein Dekret in einer festgesetzten Frist Berufung eingelegt werden kann. Allerdings konnte das Dikasterium ...

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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