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Kardinal Koch: Das Gewissen muss gebildet werden

Wie hängen Lehramt und Gewissen zusammen? Kardinal Kurt Koch, Präsident des päpstlichen Einheitsrats, nimmt in der neuen Beilage welt&kirche zum Synodalen Weg der Kirche in Deutschland Stellung zur Frage der "Mahlgemeinschaft" von Katholiken und Protestanten, wie sie für den Ökumenischen Kirchentag 2021 geplant war.
Kommunionspendung
Foto: KNA | Der Ökumenische Arbeitskreis fordert die wechselseitige Teilnahme an Eucharistie und Abendmahlfeier – Kirche und Eucharistie können aber nicht voneinander getrennt werden.

Herr Kardinal, Papst Franziskus hat in seinem Schreiben von 2019 an die Katholiken in Deutschland darauf hingewiesen, dass der „sensus fidelium“ nicht im Gegensatz zum „sensus ecclesiae“ stehen kann.  Ist das heute noch so? Bei der Interkommunion ist der Glaubenssinn vieler katholischer Kirchgänger vom Glaubenssinn der Kirche doch inzwischen meilenweit entfernt: Man geht zum Abendmahl im evangelischen Gottesdienst und denkt sich dabei nicht viel...

Die Grundfrage ist, ob man den „sensus fidelium“ soziologisch oder theologisch interpretiert. Wenn man ihn nur soziologisch versteht, dann geht es allein darum, zu erforschen, was die Gläubigen denken und was die Mehrheit der Gläubigen vertritt. Theologisch muss man jedoch präzisieren, dass es sich um den „sensus fidei fidelium“ handelt. Denn es geht nicht einfach um den „sensus“ der Gläubigen, sondern um ihren „Glaubenssinn“. Die Grundkategorie heißt „sensus fidei“, und dieser betrifft die ganze Kirche, die Theologen genauso wie die Gläubigen. Dieser grundlegende Unterschied wird in den heutigen Diskussionen oft nicht gemacht. Doch das diesbezügliche Dokument der Internationalen Theologenkommission trägt bewusst den Titel „Sensus fidei“. In diesem Sinn kann es zwischen dem „sensus fidelium“ und dem „sensus ecclesiae“ keinen Gegensatz geben.

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In der Erklärung „Gemeinsam zum Tisch des Herrn“ des Ökumenischen Arbeitskreises katholischer und evangelischer Theologen wird festgestellt, dass in vielen Gemeinden nur noch wenig Verständnis für „ausdifferenzierte theologische Begründungen“ bestehe. Das sei sozusagen ein neuer „sensus fidelium“ – also man urteilt eher nach eigenem Gutdünken. Können Sie eine einfache, nicht allzu hoch-theologische Begründung dafür geben, wie die Eucharistie mit der Kircheneinheit zusammenhängt?

Zunächst ist zurückzufragen, ob alle Differenzen im Verständnis der katholischen Eucharistie und des protestantischen Abendmahls bloß „ausdifferenzierte theologische Begründungen“ sind. Ob Jesus Christus in der Eucharistie personal in einem allgemeinen Sinn anwesend ist oder ob er konkret somatisch in den eucharistischen Gaben von Brot und Wein gegenwärtig ist, ist nicht einfach eine differenzierte theologische Meinung, sondern vielmehr eine grundlegende Frage des Glaubens. Das Problem des genannten Dokuments des Ökumenischen Arbeitskreises besteht auch und vor allem darin, dass sich in ihm kein eindeutiges Bekenntnis zur somatischen Realpräsenz Christi in der Eucharistie finden lässt. Dieses Defizit stelle nicht nur ich als Katholik fest, sondern wird auch von Lutheranern moniert. Diesbezüglich handelt es sich nicht einfach um theologische Differenzierungen, die die Gläubigen angeblich nicht mehr verstehen würden. Es muss die Gläubigen vielmehr interessieren, was wir in der Eucharistie feiern.

"Ob Jesus Christus in der Eucharistie personal in einem allgemeinen Sinn anwesend ist
oder ob er konkret somatisch in den eucharistischen Gaben von Brot und Wein gegenwärtig ist,
ist nicht einfach eine differenzierte theologische Meinung,

sondern vielmehr eine grundlegende Frage des Glaubens."

Zur zweiten Frage nach dem Verhältnis von Eucharistie und Kirche will ich – wie gewünscht – keine hohe theologische Begründung geben. Es genügt vielmehr ein genauer Blick auf die Feier der Eucharistie selbst. In der katholischen Kirche wird sie immer in Einheit mit der ganzen universalen Kirche gefeiert. In der „communio ecclesiae“ wird sie in besonderer Weise zum Ausdruck gebracht in der bezeugten Einheit mit dem jeweiligen Ortsbischof und mit dem Bischöfe von Rom als dem Papst der universalen Kirche. Dabei geht es nicht einfach darum, dass wir für den Bischöfe und den Papst beten, wie mir Protestanten sagen, dass sie dies auch können. Es geht vielmehr um das Bekenntnis, dass die Eucharistie in Einheit mit Bischöfe und Papst gefeiert wird. Damit wird sichtbar, dass Kirchengemeinschaft, Bekenntnisgemeinschaft und Eucharistiegemeinschaft zusammengehören und Kirche und Eucharistie nicht voneinander getrennt werden können.

Sie haben es gemerkt: Es geht auch um die Antwort der Glaubenskongregation auf das Ökumene-Papier „Gemeinsam zum Tisch des Herrn“. Bischof Georg Bätzing, der der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, aber auch für die katholische Seite Vorstand im genannten Ökumenischen Arbeitskreis ist, wollte es beim Ökumenischen Kirchentag im kommenden Jahr dem Gewissen der Teilnehmer überlassen, konfessionsübergreifend die Eucharistie oder das Abendmahl zu empfangen. Wird da nicht das Gewissen gegen das Lehramt ausgespielt?

Gewissen und Lehramt liegen nicht auf derselben Ebene. Das Gewissen ist jene innere Stimme im Menschen, die ein konkretes Urteil fällt. Damit es dies in rechter Weise tun kann, muss es aber gebildet sein und sich am Glauben der Kirche orientieren. Die wichtigsten Orientierungsgrößen für das katholisch gebildete Gewissen sind die Heilige Schrift, die lebendige Tradition und das Lehramt der Kirche. Von daher kann und darf man Lehramt und Gewissen nicht gegeneinander ausspielen. Das Verhältnis zwischen beiden Wirklichkeiten muss man vielmehr darin sehen, dass das kirchliche Lehramt auf der einen Seite auf den „sensus fidei fidelium“ hören muss, dass es aber auf der anderen Seite auch die Aufgabe wahrnehmen muss, den „sensus fidei fidelium“ zu nähren und zu orientieren.

"Die Verantwortung des Lehramtes besteht darin,
den Glauben der Kirche zu fördern und zu vertiefen
und vor allem den Glauben der einfachen Gläubigen zu schützen und zu verteidigen,
wie dies Joseph Ratzinger/ Benedikt XVI. immer wieder in Erinnerung gerufen hat."

Nach dem Brief aus Rom meint Bischof Bätzing dann, man müsse die Argumente der Glaubenskongregation nun im Ökumenischen Arbeitskreis „wägen“. Aber ist die Antwort der Glaubenskongregation für die katholische Seite nicht bindend, da es um Materien geht, die „de fide tenenda“ sind?

Ich stelle fest, dass in den heutigen Diskussionen oft nur noch von theologischen Meinungen die Rede ist. Dabei käme es doch auf den gemeinsamen Glauben an. Glaube und Theologie sind gewiss zu unterscheiden, aber nicht voneinander zu trennen. Denn Theologie ist die Reflexion über den Glauben und setzt ihn voraus. Ohne Glaube gibt es keine christliche Theologie. Die Verantwortung des Lehramtes besteht darin, den Glauben der Kirche zu fördern und zu vertiefen und vor allem den Glauben der einfachen Gläubigen zu schützen und zu verteidigen, wie dies Joseph Ratzinger/ Benedikt XVI. immer wieder in Erinnerung gerufen hat. Das Lehramt hat nicht einfach eine theologische Position zu vertreten, sondern den Glauben der Kirche zu schützen. Es ist gewiss gut und notwendig, dass der Ökumenische Arbeitskreis die Einwände und Argumente der Glaubenskongregation überdenkt. In allererster Linie erwarten wir aber eine Antwort der Deutschen Bischöfe auf die Intervention der Glaubenskongregation, die ja an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz gerichtet ist.

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Stellen Aussagen wie die von Bischof Bätzing nicht eine Dekonstruktion des Lehramts dar, indem man sagt, Rom hat gesprochen und jetzt denken wir weiter und werden schon zu einem Ergebnis kommen?

Das Lehramt ist nicht bloß eine theologische Stimme wie viele andere auch. Natürlich muss das Lehramt auch theologisch argumentieren. Aber das Lehramt muss in erster Linie im Namen des gemeinsamen Glaubens reden. Deshalb kann man das Lehramt nicht einfach als eine Stimme unter anderen wahrnehmen wollen.

"Natürlich muss das Lehramt auch theologisch argumentieren.
Aber das Lehramt muss in erster Linie im Namen des gemeinsamen Glaubens reden."

Das Dokument der Glaubenskongregation spricht davon, dass nach katholischer Lehre der Fiduzialglaube zum Empfang der Eucharistie nicht ausreicht. Und das Weihepriestertum werde in „Gemeinsam zum Tisch des Herrn“ als etwas rein Äußerliches betrachtet. Deckt der Streit damit nicht auch auf, dass viele Dialogbemühungen von theologischen und begrifflichen Unschärfen begleitet sind?

Meine grundsätzliche Kritik an dem Dokument des Ökumenischen Arbeitskreises besteht darin, dass mir in ihm viele theologische Unbestimmtheiten und Unschärfen begegnen mit der Konsequenz, dass bei verschiedenen Fragen Konsense formuliert werden, die jedoch nicht verifiziert werden. Viele verwendete Formeln machen auf mich den Eindruck, dass sich der Ökumenische Arbeitskreis den Konsens der Leuenberger Konkordie, die im Jahre 1973 zwischen lutherischen, reformierten und unierten Kirchen in Europa vereinbart worden ist, weitgehend zu eigen gemacht hat und sie als nunmehr gemeinsam aussagbares evangelisch-katholisches Votum versteht. Die Leuenberger Konkordie ist gewiss ein bedeutendes Modell einer innerprotestantischen Ökumene. Sie kann aber nicht einfach auf den ökumenischen Dialog zwischen der katholischen Kirche und den protestantischen Gemeinschaften angewendet werden. Denn in dieser Weise kommen die spezifisch katholischen Glaubenseinsichten zu kurz.

"Der Appell von Bischöfe an das Gewissen der einzelnen Gläubigen
enthält im vorliegenden Fall die Botschaft,
dass eine wechselseitige Teilnahme an der katholischen Eucharistiefeier und am protestantischen Abendmahl
mit gutem Gewissen und damit grundsätzlich möglich ist."

Auch bei der Zulassung der Wiederverheirateten zu den Sakramenten und beim Kommunionstreit der deutschen Bischöfe ging es sehr stark um die Gewissensentscheidung des Einzelnen. Was bedeutet es für die katholische Kirche, wenn ihr Episkopat in einer so entscheidenden Frage wie der Feier der Eucharistie nicht mehr mit einer Stimme spricht?

Es ist wichtig, ganz grundsätzlich zu fragen, was das Vorgehen bedeutet, wenn katholische Bischöfe erklären, es handle sich bei einer bestimmten Glaubensfrage um eine Gewissensfrage. Es bedeutet vor allem ein Doppeltes: Auf der einen Seite erklären die Bischöfe damit, dass jenes Verhalten, hinsichtlich dessen das Gewissen ein Urteil sprechen soll, prinzipiell möglich ist. Der Appell von Bischöfe an das Gewissen der einzelnen Gläubigen enthält im vorliegenden Fall die Botschaft, dass eine wechselseitige Teilnahme an der katholischen Eucharistiefeier und am protestantischen Abendmahl mit gutem Gewissen und damit grundsätzlich möglich ist. Auf der anderen Seite bringen die Bischöfe aber auch zum Ausdruck, dass der Sachverhalt doch nicht so klar ist, wie zunächst vorgegeben wird, sondern dass nach wie vor Probleme und Differenzen bestehen, die die Gläubigen in Gewissenskonflikte bringen könnten. Verhielte es sich anders, wäre ein Appell an das Gewissen der Gläubigen nicht angezeigt. Will man nun beiden Aspekten gerecht werden, müssten sich Bischöfe verpflichtet fühlen, die Gläubigen darüber zu informieren, was uns im Blick auf den eucharistischen Glauben bereits gemeinsam ist und wo nach wie vor Differenzen im Glaubensverständnis bestehen. Diesbezüglich erachte ich das Dokument des Ökumenischen Arbeitskreises als nicht genügend. Es favorisiert sehr stark die erste Botschaft, während die zweite Botschaft kaum thematisiert wird.

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Wer sein Gewissen nicht bildet, wird schuldig

Vielleicht ist an dieser Stelle auch der Hinweis angebracht, dass es sich beim menschlichen Gewissen um ein sehr komplexes Phänomen handelt. Denn man muss zumindest zwei Schichten unterscheiden, nämlich „conscientia“ und „anamnesis“. „Conscientia“ bezeichnet das konkrete Gewissensurteil. Die „anamnesis“ berührt demgegenüber die ontologische Ebene des Gewissens, nämlich das Urwissen, das zwischen richtig und falsch, zwischen gut und bös scheidet. Den Unterschied kann man sich am besten im Blick auf das sogenannte irrende Gewissen klar machen, auf das man sich heute gerne zu berufen pflegt. Von einem solchen kann man nur hinsichtlich der „conscientia“ sprechen, und diesbezüglich lehrt auch die katholische Kirche, dass auch ein irrendes Gewissen den Menschen verpflichtet. Ein irrendes Gewissen kann sich aber nicht auf die „anamnesis“ beziehen. Denn wenn ein Mensch sein Gewissen nicht bildet, sondern das Urwissen um gut und bös verludern lässt, kann er sich nicht auf das irrende Gewissen berufen, sondern lädt er schwere Schuld auf sich. Damit ist nochmals deutlich, dass das Gewissen keine frei schwebende Größe ist, sondern der Pflege und der Bildung, auch und gerade bei Glaubensfragen bedarf. Nur auf diesem Weg kann zwischen gewissen Gründen und Gewissensgründen sensibel unterschieden werden.

Nun lehrt die Kirche heute aber wenig. Der Katechismus steht in den Regalen, wird aber kaum noch gelesen. In den Predigten geht es um soziale Tugenden. Aus Rom kommen Enzykliken über die Bewahrung der Schöpfung und die menschliche Brüderlichkeit, Orthopraxie also statt Orthodoxie. Aus der Mitte der Kirche kommt sehr wenig gesunde Lehre bei den Menschen an. Hat das Lehramt der Kirche, wie es von Rom ausgeübt werden muss, eine Schwächephase?

Man darf das kirchliche Lehramt nicht allein auf „Rom“ fixieren. Auch die Bischöfe üben das Lehramt in den ihnen anvertrauten Ortskirchen aus. „Rom“ sollte deshalb nur dann intervenieren, wenn grundlegende Fragen auf dem Spiel stehen, wie es jetzt der Fall gewesen ist. Die Glaubenskongregation hat sich zu ihrer Stellungnahme verpflichtet gefühlt, da Deutsche Bischöfe sich das Votum des Ökumenischen Arbeitskreises angeeignet und es als Handlungsanweisung für den Ökumenischen Kirchentag im kommenden Jahr verstanden haben. So jedenfalls haben sich der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz und andere deutsche Bischöfe geäußert. Deshalb hat sich die Glaubenskongregation zu einer Intervention verpflichtet gewusst. Im Normalfall jedoch sollten sich das Lehramt der Bischöfe und das Lehramt Roms ergänzen und gegenseitig befruchten. Und jeder Gläubige hat unmittelbar Zugang zum kirchlichen Lehramt, wenn er den Katechismus der Katholischen Kirche nicht auf dem Bücherregal lässt, sondern ihn bei wichtigen Glaubensfragen konsultiert.

Als Papst Franziskus im November 2015 die lutherische Gemeinde Roms besuchte, ging es bei den Fragen und Antworten auch um die eucharistische Mahlgemeinschaft. Wie beurteilen Sie den entsprechenden bekannten Satz von Franziskus zu einer Lutheranerin: „Sprechen Sie mit dem Herrn, und schreiten Sie voran!“

Bei dieser Aussage handelt es sich um den letzten Satz in einer langen Ausführung, aus der man den Satz nicht isolieren darf. Papst Franziskus hat zunächst gesagt, dass er große Angst habe, auf diese Frage einzugehen, weil es sich um eine theologisch schwierige Frage handle. Anschließend hat er betont, dass er es nie wagen würde, dafür seine Erlaubnis zu geben, weil er dazu keine Kompetenz habe. Erst dann hat er am Schluss gesagt: Redet mit dem Herrn und geht voran! Dabei ist es aufschlussreich, dass der Papst nicht an das Gewissen der evangelischen Frau appelliert, sondern zum Ausdruck gebracht hat, dass es bei der Teilnahme an der Eucharistie um eine Frage des Glaubens geht, nämlich um das Bekenntnis zur Gegenwart des Herrn.
Wenn ich mich zudem richtig erinnere, hat es sich damals um eine evangelische Frau gehandelt, die den Papst danach gefragt hat, ob sie mit ihrem katholischen Mann an der katholischen Eucharistiefeier teilnehmen könne. Um diese Frage ist es ja auch in der sogenannten „Orientierungshilfe“ gegangen, die die Deutschen Bischöfe im Jahre 2018 besprochen haben. Damals haben sie jedoch die Teilnahme eines Katholiken am evangelischen Abendmahl wegen der nicht gelösten Amtsfrage grundsätzlich ausgeschlossen. Nach kaum zwei Jahren haben einzelne Bischöfe jedoch diese Sicht aufgegeben, und sie reden von einer wechselseitigen Teilnahme an der katholischen Eucharistiefeier und am evangelischen Abendmahl. Wie es zu dieser schnellen und substanziellen Wende in der Deutschen Bischofskonferenz gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Hat der Papst das ausgelöst, dass innerhalb eines Jahres diese Änderung kam?

Ich kann nicht annehmen, dass der Heilige Vater seine Überzeugung geändert hat. Denn der Präfekt der Glaubenskongregation hat seine Intervention zu Händen des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz gewiss nicht unternommen, ohne vorher Papst Franziskus über die Problematik orientiert und seine Beurteilung zur Kenntnis genommen zu haben.

Kurt Kardinal Koch ist Präsident des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen. 

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