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Ideologie der „Vielfalt“

Auch der Synodale Weg träumt mit vom „Neuen Menschen“. Doch was bedeutet das für das christliche Menschenbild?
Ideologie der „Vielfalt“
Foto: Daniel Maurer (dpa) | Marxistische, libertäre und neokonstruktivistische Konzepte des Menschen fließen in der „Ideologie der Vielfalt“ zusammen. Gegner der Gender-Ideologie haben einen schweren Stand.

Dem Synodalforum „Sexualmoral“ liegt ein Arbeitspapier mit dem Titel „Zur Weiterentwicklung katholischer Sexuallehre“ vor, in dem eine weitgehende Aufweichung der kirchlichen Sexualmoral gefordert wird. Demnach sei die Ehe zwischen Mann und Frau zwar für die menschliche Sexualität „der beste biographische und institutionelle Rahmen“, andere Formen gelebter Sexualität sollten aber auch kirchlich anerkannt werden. „Sexuelle Selbstbestimmung“ wird in diesem Papier nicht nur als Abwehrrecht, sondern als positives Recht der Gläubigen, „'Ja zu sagen zu sexuellen Handlungen, die sie wollen“ aufgefasst. Angesagt ist also sexueller Pluralismus in der Kirche, nicht als Faktum, sondern normativ, als anerkannte Pluralität von Lebensformen.

„Der Mensch (...) wird nicht mehr als ein
kreatürliches Wesen gesehen, das sich in seiner
Natur vorfindet und darin verwirklicht,
sondern als ein abstrakt-autonomes Subjekt“

Um den zeitgeistlichen Hintergrund dieser Entwicklung zu verstehen, lohnt sich ein Blick in die Vergangenheit. In der UNO-Erklärung von 1948 findet sich noch ein defensives Verständnis der Menschenrechte, bei dem das Individuum vor staatlicher Willkür geschützt werden soll. Den einzelnen Menschen sah man dabei in eine, nach den Prinzipien des Gemeinwohls organisierte Gesellschaft eingebettet. Im Mittelpunkt dieser Ordnung stand die natürliche Familie.

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In den letzten Jahrzehnten kam es zu einem radikalen Wandel dieses Verständnisses. Aus defensiven wurden offensive Rechte. Diese zielen auf die Durchsetzung öffentlicher Geltung weitgehend beliebiger Willensäußerungen des Individuums ab und machen einen Anspruch auf „Würde“ geltend. Solche Rechte sind zum Beispiel das „Recht auf Selbstbestimmung der geschlechtlichen Identität“ oder das „Recht auf einen selbstbestimmten Tod“. Im Vordergrund stehen aktuell die Etablierung einer Diversität von sexuellen Identitäten, Orientierungen und Lebensformen, die der natürlichen Ehe und Familie gesellschaftlich, bildungspolitisch und weltanschaulich gleichgestellt werden sollen. Ein Abgleich dieser Lebensformen an anthropologischen Maßstäben, empirischen Daten oder am Kontext des Gemeinwohls wird als diskriminierend abgelehnt. Wir sind hier mit einer gnostischen Konzeption vom Menschen konfrontiert. Dieser wird nicht mehr als ein kreatürliches Wesen gesehen, das sich in seiner Natur vorfindet und darin verwirklicht, sondern als ein abstrakt-autonomes Subjekt, das sich mit seinem Willen jederzeit instrumentell gegenüber seiner Natur verhalten kann. Neomarxistische, libertäre und neokonstruktivistische Konzepte vom Menschen fließen in dieser „Ideologie der Vielfalt“ zusammen, die längst die mächtigsten internationalen Organisationen durchdrungen hat. 

Ist das gottgewollte Vielfalt?

Die katholische Kirche im deutschsprachigen Raum ist für das Eindringen dieser Ideologie besonders empfänglich. Neben den jahrzehntelangen Einflüssen durch heterodoxe, dem Utilitarismus verpflichtete Moraltheologen und dem Eindringen der Genderideologie in katholische Ausbildungseinrichtungen, spielen hierbei Geld, Macht und Ansehen eine Rolle. Das wird in dem Brief der zehn Generalvikare an die Deutsche Bischofskonferenz vom 09.09.2019 deutlich. Hier wird mit den typischen Phrasen die Forderung nach einer „Kirche, in der Pluralität und Diversität gewünscht und erlaubt sind“ erhoben, weil nur so die „Kirche eine Chance hat, in unserer Gesellschaft wirksam präsent bleiben zu können“. Im Zusammenhang mit der Befürchtung, dass die Kirche „durch allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen zunehmend ins Abseits gerät“, werden in einer der reichsten Teilkirchen der Welt „schwindende Ressourcen […] im Bereich der Finanzen“ beklagt. Gläubigen wird hierbei nahegelegt, auf „den Vorwurf mangelnder ,Rechtgläubigkeit‘ zu verzichten.“  

Dringt hier tatsächlich eine gottgewollte Vielfalt in die Kirche ein? Handelt es sich wirklich um ein vertieftes Verständnis menschlicher Sexualität, wenn dieses mit theologischen Kunststücken auf Commonsense-Niveau herunterdimmt und „in sich schlechte Handlungen“ nur noch auf dem Niveau des Strafgesetzbuchs bei Gefahr für „Leib und Leben“ definiert werden? 

„Die Komplementarität von Mann und Frau ist
familienbildend und für die geschlechtliche
Identitätsentwicklung der Kinder von großer Bedeutung“

Das generationenübergreifende Gefüge der Spezies Mensch fußt auf der körperlichen Vereinigung von Mann und Frau. Diese stellt ein komplexes Geschehen auf allen Ebenen des Menschseins dar. Männliche und weibliche Geschlechtsorgane passen anatomisch, histologisch und physiologisch zusammen. In ihrer Vereinigung kommt bei einem verheirateten Paar die Verbundenheit des ganzen Lebens zur Darstellung. Da Vergangenheit und Zukunft dem Menschen nicht äußerlich sind, sondern zu seinem Wesen gehören, ist das eheliche „Ja“ in jedem einzelnen Akt gegenwärtig. Es ermöglicht, dass die Hingabe umfassend kongruent erlebt werden kann. Die Komplementarität von Mann und Frau ist familienbildend und für die geschlechtliche Identitätsentwicklung der Kinder von großer Bedeutung. Durch ein Fehlen dieses „Ja“ in der Sexualität wird die Würde der geistigen Natur des Menschen verletzt. Johannes Paul II. betonte in diesem Zusammenhang, dass „es um menschliche Personen geht, deren Würde verlangt, dass sie für immer und ausschließlich das Ziel liebender Hingabe sind, ohne jegliche zeitliche oder sonstige Begrenzung“ („Familiaris consortio“). Eine Verletzung der Würde besteht auch bei der Verwendung von Verhütungsmitteln innerhalb der Ehe, bei der sich die Partner immer irgendwie zum Objekt machen.

In dem vorliegenden Arbeitspapier findet sich die Vorstellung, dass „Sexualität […] dem Aufbau eines Schutzraumes von Intimität und Verlässlichkeit“ dient. Dies ist eine sexualisierte Auffassung von Beziehung. Umgekehrt wäre es richtig. Der „Aufbau eines Schutzraumes von Intimität und Verlässlichkeit“ ist die Voraussetzung für menschenwürdige Sexualität und auf psychologischer Ebene ein starkes Argument für voreheliche Enthaltsamkeit.

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Die homosexuelle Konstellation ist per se unfruchtbar, nicht komplementär und kann sich in keiner natürlichen Vereinigung darstellen. Laut Arbeitspapier bedürfe es „einer vorbehaltlosen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und des Verzichts darauf, die in ihnen gelebte sexuelle Praxis moralisch zu disqualifizieren“. Theologen und Würdenträger, die an solch einer Etablierung der Homosexualität in der Kirche Interesse haben, müssten den Gläubigen Sinn und Bedeutung homosexueller Handlungen erklären und wie diese vollzogen werden sollen, damit sie gottgefällig sind. Dem pauschalen Verweis auf „Erkenntnisse der Humanwissenschaften“ liegt ein naturalistischer Fehlschluss zugrunde. Außerdem, welche Erkenntnisse sollen das sein? 

Würdigung der reinen Lust?

Über Daten zu Familiengeschichte, psychischer Gesundheit und Beziehungsleben von Homosexuellen wird nicht ohne Grund in der Öffentlichkeit meist geschwiegen. Hierzu gehört auch die um ein Vielfaches höhere Rate an Pädophilie, die im Zusammenhang mit dem Missbrauch in der Kirche systematisch unter den Teppich gekehrt wird. Wie wäre es, wenn man bei solchen Fragen mit jenen christlichen Gruppierungen in Kontakt tritt, die sich intensiv mit ihrer sexuellen Orientierung auseinandergesetzt haben und angesichts ihres Glaubens zu ganz anderen Schlüssen gekommen sind als die Verfasser des Arbeitspapiers?
Auch die Masturbation soll nun den kirchlichen Segen erhalten, kann sie doch als „das lustvolle Erleben des eigenen Körpers […] einen verantwortlichen Umgang mit der eigenen Sexualität bedeuten“. Was ist hier mit „verantwortlichem Umgang“ gemeint? Von Verantwortung kann ja nur dann die Rede sein, wenn kein Zwang, sondern eine gewisse Freiheit besteht. Vertreter der Kirche, die Selbstbefriedigung in den angestrebten Kanon gesegneter sexueller Handlungen aufnehmen wollen, müssten daher erklären, worin das speziell Verantwortliche liegt, wenn sich jemand gegen Enthaltsamkeit und für Autoerotik entscheidet. „Eine generell positive Würdigung menschlicher Sexualität steht lehramtlich noch aus“, heißt es in dem Arbeitspapier. Was soll da „generell“ gewürdigt werden? Die reine Lust?

Des Weiteren wird behauptet, dass die „verantwortliche Gestaltung menschlicher Sexualität“ zwar „die Integration aller Sinnwerte in das eigene Sexualverhalten“ erfordert, dies aber nur „für die Partnerschaft als Ganze und nicht für jede einzelne sexuelle Handlung zu fordern“ ist und daher sexuelle Handlungen „auch dann bejahenswürdig [bleiben], wenn sie nicht alle Faktoren zugleich realisieren“. Genau dieser Art Bilanzmoral hat bereits Paul VI. in seiner Enzyklika „Humanae vitae“ eine klare Absage erteilt. Demnach können nicht in sich defizitäre sexuelle Akte an der Gutheit anderer Akte teilhaben. Das ist unmittelbar einsichtig. Wer würde etwa einzelne Lügen in der Bilanz verschiedener Akte der Ehrlichkeit neutralisiert und damit gerechtfertigt sehen? 
Bei genauem Hinsehen kann man erkennen, dass jede Form von Sexualität außerhalb der Ehe von Mann und Frau die Würde des Menschen verletzt. Ihre Rechtfertigung enthält immer ein gnostisches Moment der Selbsterhebung über die leib-seelische Konstitution des Menschen und ihre Bedeutung für die geschlechtliche Begegnung. 

„Man hat bei uns diese Sexualmoral Generationen
junger Menschen vorenthalten und will nun das Ergebnis
dieses Versäumnisses zur Grundlage ihrer Abschaffung machen“

Von einer „Weiterentwicklung der katholischen Sexuallehre“ kann also keine Rede sein, wenn der Gehalt dessen, was weiterentwickelt werden soll, verloren geht. Der Hinweis darauf, dass „viele Aspekte der kirchlichen Sexualmoral“ „von einer Mehrheit der Gläubigen nicht verstanden“, „nicht als sündhaft betrachtet wird und folgerichtig auch nicht Gegenstand des Beichtgespräches“ sind, ist unredlich. Man hat bei uns diese Sexualmoral Generationen junger Menschen vorenthalten und will nun das Ergebnis dieses Versäumnisses zur Grundlage ihrer Abschaffung machen. Warum die Vermittlung katholischer Sexualmoral in anderen Ländern geglückt ist, scheint die Verfasser des Arbeitspapiers nicht zu interessieren.  

Die mit einem Leben aus der Gnade untrennbar verbundene Herausforderung an unseren Sexus geht unmittelbar auf Christus zurück, begegnet uns auf Schritt und Tritt in der Heiligen Schrift, bei den Kirchenvätern und im Leben der Heiligen. Ohne solche Herausforderungen würde der Glaube irrational, freudlos und schal und hätte tatsächlich keine Bedeutung, weder gestern noch heute. Diesen Herausforderungen steht unsere gebrochene Natur gegenüber. Die Klammer, die beide Seiten zusammenhält, ist die Barmherzigkeit. Barmherzigkeit nicht verstanden als Verleugnung der Wahrheit durch Affirmation der Unreinheit, sondern als Verständnis, Geduld, Demut und Vergebung.

Christian Spaemann
Foto: privat | Christian Spaemann ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.

Kurz gefasst
„Sexuelle Selbstbestimmung“ wird immer stärker zum Paradigma gesellschaftlicher Akzeptanz jeder Sexualethik. Der Synodale Weg möchten daher den sexuellen Pluralismus in der Gesellschaft als normativ sittlich würdigen. Das Recht auf Selbstbestimmung wird nicht nur defensiv ausgelegt, sondern offensiv. Die Durchsetzung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung ist damit gleichbedeutend mit dem Anspruch auf Würde einer Person. Mit der Durchsetzung einer „Ideologie der Vielfalt“ wird eine „Diversität“ von sexuellen Identitäten, Orientierungen und Lebensformen als gleichwertige Alternative zur natürlichen Ehe etabliert. Die gesellschaftliche, bildungspolitische und weltanschauliche Gleichstellung der Lebensmodelle findet ihre Grundlage in einer neomarxistischen, libertären und neokonstruktivistischen Konzeption des Menschen.

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Christian Spaemann Deutsche Bischofskonferenz Generalvikar Jesus Christus Johannes Paul Johannes Paul II. Katholische Kirche Kirchen und Hauptorganisationen einzelner Religionen Kirchenväter Papst Paul VI. Paul II. Sexualethik

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