Essen (DT/KNA) Hartz-IV-Bezieher können die Beiträge zu einer privaten Pflegeversicherung vom zuständigen Leistungsträger voll erstattet bekommen. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Die gesetzliche Begrenzung des Beitrags zur privaten Pflegeversicherung von 18,04 Euro monatlich schlage nicht auf private Versicherungsunternehmen durch.