Es mutet ein wenig überraschend an, dass Bundespräsident Gauck bereits einen Tag nach dem Karlsruher Urteil zum ESM-Rettungsschirm und zum Euro-Fiskalpakt die Gesetze unterzeichnet hat. Denn es waren nicht wenige, die erwartet hatten, der Bundespräsident werde erst dann diesen Schritt wagen, wenn auch zweifelsfrei feststeht, dass Berlin die vom Verfassungsgericht unterbreiteten Auflagen erfüllt hat. Damit ist nicht nur die Einhaltung der Verschuldungsgrenze von rund 190 Milliarden Euro gemeint.
Unerlaubte „Umgehung“
Die Auflagen des ESM-Urteils aus Karlsruhe bieten Konfliktpotenzial Von Friedrich Graf von Westphalen