Berlin (DT/dpa) Die zu Jahresbeginn eingeführte Rentenversicherungspflicht für Minijobber greift eher selten. Von rund 2,6 Millionen geringfügig Beschäftigten, die seit Anfang des Jahres einen Minijob annahmen, führten Anfang August nur 621 000 oder 23,8 Prozent Beiträge in die Rentenkasse ab. Der Rest ließ sich von der Versicherungspflicht befreien. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des rentenpolitischen Sprechers der Grünen-Bundestagsfraktion, Wolfgang Strengmann-Kuhn, hervor. Das Schreiben lag der Nachrichtenagentur dpa am Freitag vor. Anfang des Jahres wurde nicht nur die Verdienstobergrenze für die rund sieben Millionen Minijobber von 400 auf 450 Euro heraufgesetzt.