Herr Grabenwarter, musste sich Deutschland schon einmal in einem ähnlichen Fall vor dem Menschenrechtsgerichtshof rechtfertigen? Das ist ein Novum. Bislang hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte noch nie über das Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland geurteilt – und damit auch noch nicht über das kirchliche Arbeitsrecht. In den 1980er Jahren gab es einen Fall vor der Europäischen Menschenrechtskommission, der Vorinstanz des Menschenrechtsgerichtshofs. Damals klagte der Arzt eines katholischen Krankenhauses, der gekündigt wurde, nachdem er in den Medien Kritik an der kirchlichen Position zur Abtreibung geäußert hatte. Die Kommission wertete die arbeitsrechtliche Durchsetzung von besonderen Loyalitätspflichten ...
„Novum in der Rechtsprechung“
Europäischer Menschengerichtshof verhandelt kirchliches Dienstrecht – Professor Christoph Grabenwarter zu den Konsequenzen