Straßburg (DT/KNA) Die Sonderstellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften im deutschen Arbeitsrecht ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nicht grundsätzlich infrage gestellt worden. Zwar gaben die Richter am Donnerstag in Straßburg einem gekündigten katholischen Kirchenmusiker Recht. Zugleich verwarfen sie aber die Beschwerde eines Mormonen. Beide Urteile ergingen einstimmig. Der vielleicht interessanteste Satz aus der Perspektive der Kirchen steht im Urteil zu dem Mormonen. Ihm wurde als Leiter der Öffentlichkeitsarbeit für Europa gekündigt, nachdem er seinen Vorgesetzten eine außereheliche Beziehung offenbart hatte.
„Kündigung eines Organisten nicht ausreichend begründet“
Der Europäische Menschengerichtshof in Straßburg präzisiert Regeln für Autonomie der Kirchen im Arbeitsrecht Von Christoph Lennert