Eine denkwürdige Woche liegt hinter uns: Die turbulente Debatte um das Bevölkerungsschutzgesetz wird die Polarisierung im Land vorantreiben. Es war keine Sternstunde des Parlamentarismus. Grundrechte können aus gewichtigen Gründen eingeschränkt werden, doch müssen Ermächtigungen der Exekutive stets befristet sein. Wo eine hinreichende parlamentarische Kontrolle von Freiheitsbeschränkungen fehlt, wird der Anspruch auf Partizipation verletzt. Personale Freiheit bleibt sozial verpflichtet, wie die Katholische Soziallehre weiß. Das Parlament, das den Souverän, das Volk, repräsentiert, ist der legitime Ort, über die notwendigen Güterabwägungen zu diskutieren.
Mönchengladbach
Kolumne: Verantwortete Freiheit und Corona
Die Politik hat in der Corona-Pandemie Vertrauen verspielt. Solches entsteht durch Klugheit und Augenmaß, Lebensnähe und politische Vernunft. Freiheitseingriffe müssen rechtsstaatlich kontrollierbar bleiben, ihre Folgen evaluiert werden.