In Deutschland war die christlich-soziale Bewegung maßgeblich an der Etablierung der Mitbestimmung auf Betriebs- und Unternehmensebene beteiligt. Dies galt sowohl für das Betriebsrätegesetz von 1920 wie das Montanmitbestimmungsgesetz von 1951. Während Unternehmer und liberale Ökonomen in der Mitbestimmung der Arbeitnehmer eine Einschränkung der Dispositionsfreiheit der Unternehmer und eine Beeinträchtigung der Eigentumsrechtes sahen, ging Sozialisten die Mitbestimmung nicht weit genug, weil sie eine Vergesellschaftung der Großunternehmen anstrebten. Die Forderung nach Mitbestimmung wurde nach 1945 in den DGB-Gewerkschaften vor allem auf Initiative christlich-sozialer Gewerkschaften vorangetrieben.
Kolumne: Mitbestimmung hat sich bewährt
Von Joachim Wiemeyer