Bis auf den heutigen Tag fehlt in Deutschland eine eindeutige gesetzliche Regelung zur Beihilfe des Suizids. Zwar gab es seit dem Jahre 2006 immer wieder ernst zu nehmende Gesetzesinitiativen. Jedes Mal scheiterten diese jedoch. Nun liegt ein Referentenentwurf des Justizministeriums vor, der die gewerbsmäßige Gewährung, Verschaffung oder Vermittlung der Gelegenheit zum Suizid unter Strafe stellen will. Eine Tat ist gewerbsmäßig, wenn sie auf Gewinnerzielung abstellt. Geht es nach dem Gesetzesentwurf, sollte in Zukunft das Geschäft mit dem Suizid effektiv unterbunden werden. Der Handlungsbedarf ist diesbezüglich hoch.