Im Juli dieses Jahres hat der Deutsche Bundestag eine Entscheidung gefällt, deren Folgen weitreichend werden dürften: Die Abgeordneten haben mehrheitlich entschieden, dass künstlich erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib unter bestimmten Bedingungen auf genetische Defekte hin untersucht werden dürfen. Am Ende dieser genetischen Tests werden nur solche Embryonen eingepflanzt, die die Untersuchungen „erfolgreich“ überstanden haben, bei denen also keine zweifelhaften oder auffälligen Befunde für in der Familie bereits aufgetauchte Krankheiten und Behinderungen aufgetreten sind. Positiv getestete Embryonen dagegen, bei denen entsprechende Veranlagungen diagnostiziert wurden, werden verworfen.