Seit April 2012 bestimmt das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ die Arbeitsmarktpolitik des Bundes. Mit dieser „Reform“ wird die Spaltung des Arbeitsmarktes befördert. Förderungen zum Beispiel in vom Strukturwandel stärker belasteten Regionen werden weiter reduziert zugunsten von Einzelförderungen für Arbeitslose. Gefördert werden jene, die mit geringem Einsatz von Mitteln im Arbeitsmarkt schnell unterkommen. Für den „Rest“ werden die Mittel weiter reduziert. Die Schuldenbremse wird als ein Grund benannt. Damit wird – politisch gewollt! – eine Spaltung in der Gruppe der Arbeitslosen verschärft.
Kolumne: Das spaltet die Gesellschaft
Von Hermann-Josef Kronen