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Keine Verfassungsbeschwerde

Erzbistum Köln entschied sich gegen Überprüfung des Urteils zur Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes
Probelauf für neue Ärzteprüfung
Foto: dpa | Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes erscheint die Auflage, dass ein katholischer Chefarzt den nach kirchlichem Verständnis „heiligen und unauflöslichen Charakter“ der Ehe beachtet, nicht als „wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung“.

Köln (DT/KNA) Der zehnjährige Rechtsstreit um die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus ist beendet. Das Erzbistum Köln teilte Anfang der vergangenen Woche mit, dass es keine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts einlegen wird. Das Erfurter Gericht hatte im Februar entschieden, dass die Kündigung aufgrund einer Zweitheirat nach Scheidung unwirksam sei. In dem Fall ging es um einen Chefarzt am katholischen Sankt-Vinzenz-Krankenhaus in Düsseldorf. Dessen Arbeitgeber hatte ihm 2009 unter Verweis auf das katholische Verständnis von der Unauflöslichkeit der Ehe gekündigt.

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