Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches das Anleiheankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) für verfassungskonform erklärt hat, ist ein Meilenstein in der Rechtsgeschichte. Denn das Karlsruher Gericht hat sich – trotz seiner im Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof geäußerten massiven Bedenken – nunmehr der Auslegung des Gerichtshofs nahezu rückhaltlos angeschlossen: Das nie in die Tat umgesetzte, sondern nur von Mario Draghi mit überzeugender Verve angekündigte OTM-Programm („Outright Monetary Transaction“), auf dem Sekundärmarkt Staatsanleihen von Peripheriestaaten anzukaufen, um so deren Zins- und Schuldenlast zu drücken, liegt „nicht offensichtlich“ außerhalb der der ...
Juristischer Meilenstein
Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank für verfassungskonform. Von Friedrich Graf von Westphalen