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Juristischer Meilenstein

Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank für verfassungskonform. Von Friedrich Graf von Westphalen
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zu EZB-Anleihenkäufe
Foto: dpa | Die Richter um den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, geben EZB-Chef Mario Draghis OMT-Programm grünes Licht. Bisher wurde das Programm jedoch nie in die Tat umgesetzt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches das Anleiheankaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) für verfassungskonform erklärt hat, ist ein Meilenstein in der Rechtsgeschichte. Denn das Karlsruher Gericht hat sich – trotz seiner im Vorlagebeschluss an den Europäischen Gerichtshof geäußerten massiven Bedenken – nunmehr der Auslegung des Gerichtshofs nahezu rückhaltlos angeschlossen: Das nie in die Tat umgesetzte, sondern nur von Mario Draghi mit überzeugender Verve angekündigte OTM-Programm („Outright Monetary Transaction“), auf dem Sekundärmarkt Staatsanleihen von Peripheriestaaten anzukaufen, um so deren Zins- und Schuldenlast zu drücken, liegt „nicht offensichtlich“ außerhalb der der ...

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