Wenn Sie diese Zeilen lesen, sind wir mit einigen Seminaristen gerade im Alten Schloss auf Herrenchiemsee, auf den Spuren des Verfassungskonvents, der dort im Auftrag der westdeutschen Ministerpräsidenten einen Verfassungsentwurf erarbeitete, aus dem das Grundgesetz hervorging. Carlo Schmid von der SPD und Adolf Süsterhenn von der CDU waren die maßgeblichen Protagonisten. Nach dem Grauen der nationalsozialistischen Menschenverachtung stand man vor den Trümmern des demokratischen Rechtsstaates. Nach den Vorbildern der Paulskirchenverfassung von 1849 und der Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 sollte eine Verfassung erarbeitet werden, die alle Staatsgewalt an mit Ewigkeitsgarantie versehene Grundrechte eines jeden Menschen bindet.
Kolumne
Grundsätzlich gut
Am vergangenen Pfingstsonntag wurde unser Grundgesetz 72 Jahre alt. Ein Grund zum Feiern, auch wenn es ein „krummes“ Jubiläum ist.