Erfurt (DT/KNA) Der Chefarzt eines katholischen Düsseldorfer Krankenhauses bleibt trotz zweiter Eheschließung im Dienst. Das Bundesarbeitsgericht entschied am Donnerstag in Erfurt, dass die Kündigung des St. Vinzenz-Krankenhauses wegen dessen Lebensführung unwirksam ist. Zugleich betonte das Gericht aber, dass katholische Arbeitgeber Arbeitnehmern grundsätzlich kündigen können, wenn diese nach einer Scheidung erneut heiraten. Die Deutsche Bischofskonferenz betonte, sie fühle sich durch das Urteil im kirchlichen Arbeitsrecht bestätigt. Sie werde das Urteil im Einzelnen prüfen und dann bewerten.
Gericht bestätigt Kirche
Aber: Chefarzt-Kündigung wegen Wiederheirat bleibt unwirksam