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"Es ist keine Revolution"

Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu wiederverheiratetem Chefarzt ist nicht überraschend. Von Heinrich Wullhorst
Bundesarbeitsgericht zu Verfall von Urlaubsansprüchen
Foto: dpa | Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichtes hat geurteilt.

Nach beinahe zehn Jahren fand die Auseinandersetzung eines Chefarztes einer katholischen Klinik in Düsseldorf und seinem Dienstgeber jetzt vor dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Ende. Die Kündigung, die der Dienstgeber des Arztes wegen dessen Wiederheirat nach seiner Scheidung ausgesprochen hatte, verstößt gegen Europäisches Recht und das Deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Mediziner dürfe nicht wegen seiner Religionszugehörigkeit zur katholischen Kirche gegenüber anderen leitenden Mitarbeitern benachteiligt werden, stellten die Erfurter Richter fest. Michael Henn ist Präsident des Verbandes deutscher Arbeitsrechtsanwälte e. V.

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