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Ein ungeliebtes Kind hat Geburtstag

Die Mehrwertsteuer wird 50 Jahre alt – Anlass zu einer Debatte über Steuergerechtigkeit – Ein Auftakt von Josef Bordat
Diskussion um Anhebung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes
Foto: dpa | 1968 wurde sie eingeführt: die Mehrwertsteuer. Erfüllt sie noch ihren ursprünglichen Zweck?

Am 1. Januar feierte ein ungeliebtes Kind seinen 50. Geburtstag: die Umsatzsteuer, landläufig „Mehrwertsteuer“ genannt, eine künstliche Verteuerung des Inlandskonsums zugunsten der Landesfinanzen. Damit soll der homo consumens proportional an den Infrastrukturkosten des Konsums beteiligt werden. Und dies indirekt, denn Adressat der Umsatzsteuer ist das Unternehmen, das diese Last an den Konsumenten weitergeben kann. Nutznießer ist der Staat, sonst niemand. Der Bundesfinanzhof formulierte schon 1973 spitz: „Die meisten Verkehrssteuern einschließlich der Umsatzsteuer haben keinen tieferen Sinn als den, dem Staat Geld zu bringen.“ Eingeführt mit runden zehn Prozent hat sich die Mehrwertsteuer bis heute auf 19 ...

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