Es erscheint zweifelhaft, ob die weit reichenden Beschlüsse von Brüssel wirklich ausreichen, einen entscheidenden Baustein zur finalen Bewältigung der Euro-Schuldenkrise beizutragen. An erster Stelle sind hier europarechtliche Erwägungen ins Feld zu führen. Wie immer die Fiskalunion zwischen den „willigen“ 26 EU-Mitgliedsstaaten ausfallen wird, man darf zwei Gesichtspunkte nicht aus dem Auge lassen: Rein technisch handelt es sich bei diesem Abkommen, welches der Haushaltspolitik der einzelnen Staaten Zügel und Fesseln (mit Sanktionen) anlegt, um ein intergouvermentales Vertragswerk. Dieses aber ist nicht in der Lage, den Lissabon-Vertrag zu verändern, weil dieser als völkerrechtliche Vereinbarung allemal Vorrang genießt.
Die Märkte und die Politik
Trotz der Brüsseler Beschlüsse bleiben Bedenken – Der Zwang zum Sparen trifft vor allem die Armen. Das hat Folgen. Von Friedrich Graf von Westphalen