In der gegenwärtigen Grundsatzdebatte zum Sozialstaat bleiben einige Aspekte weitgehend ausgeblendet, die für sein Funktionieren und Überleben von grundlegender Bedeutung sind. Auf einen dieser Aspekte wurde in einem voraufgegangenen Artikel bereits eingegangen (vgl. DT vom 6. März). Darin ging es um die Abwälzung der Folgen unzulänglicher Persönlichkeitsentwicklung auf die Solidargemeinschaft und die daraus resultierende Mitverantwortung der Solidargemeinschaft für das Gelingen der Persönlichkeitsentwicklung des gesellschaftlichen Nachwuchses im Sinn des im Grundgesetz verankerten „Wächteramtes“ (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG).
Das Altersrisiko der kinderlosen Gesellschaft
Geburtenrate und Umlageverfahren: Zu einem vernachlässigten Aspekt der Sozialstaatsdebatte (Teil 4)