Regensburg (DT/pd) Das Bundesverfassungsgericht hat das Geschäftsmodell der LIGA Krankenversicherung katholischer Priester VVaG bestätigt. Die Versicherung hatte zusammen mit dem St. Martinus Priesterverein der Diözese Rottenburg-Stuttgart nach der Verabschiedung der Gesundheitsreform 2007 beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die neu geschaffenen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung und des Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts eingereicht. Die beiden Versicherungen begründeten ihren Gang nach Karlsruhe damit, dass die Vorschriften der Gesundheitsreform ein faktisches Verbot der reinen Standesversicherung hätten bedeuten können.
Auf Priester spezialisiert
Karlsruhe stärkt Standesversicherung katholischer Geistlicher