Erfurt (DT/KNA) Ein Austritt aus der katholischen Kirche rechtfertigt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts die außerordentliche Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters der Caritas. Die Richter stärkten damit am Donnerstag in Erfurt das eigene Arbeitsrecht der Kirchen, das von den Mitarbeitern besondere Loyalitätspflichten verlangt. Die Deutsche Bischofskonferenz und der Deutsche Caritasverband begrüßten das Urteil.
Arbeitsrecht der Kirchen gestärkt
Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Austritt rechtfertigt Kündigung