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Wilfried Schreiber erfand den Generationenvertrag

Eine sichere Altersversorgung war sein Lebensthema. Christliche Vordenker der Sozialen Marktwirtschaft. Teil XIII: Wilfried Schreiber.
Wilfried Schreiber, erste Geschäftsführer des BKU
Foto: KNA | Wilfried Schreiber war der erste Geschäftsführer des BKU.

Es ist ein Dauerbrenner der Sozialpolitik: Die Frage nach der Sicherung der Altersversorgung. Das war so zur Zeit der Rentenreform Adenauers 1957 und gilt bis zum heutigen Tage. Wer tiefer in die Materie einsteigt, stößt immer wieder auf den Namen Wilfried Schreiber. Der nach ihm benannte Plan setzte die wesentlichen Grundpfeiler der gesetzlichen Rentenversicherung, daher gilt Schreiber sowohl als Erfinder des Generationenvertrages wie als Vater der dynamischen Rente. Aus heutiger Sicht ist der Teil des Schreiber-Planes noch interessanter, der damals aus politischen Gründen nicht den Weg ins Gesetzblatt fand. 1904 in Brüssel geboren, studiert Wilfried Schreiber zunächst Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Ingenieurwesen, Mathematik und Physik. In seinen ersten Berufsjahren ist er journalistisch tätig; seine Spuren in der deutschen Sozialpolitik markiert er nach Kriegsende, als er erneut wirtschaftliche Sozialwissenschaften studiert und in diesem Fach 1948 auch promoviert wird. Schreiber arbeitet auf der Basis der katholischen Soziallehre in den Themenfeldern betriebliche Mitbestimmung, Familienleistungsausgleich, Vermögensbildung und Zukunftssicherung der Rente. Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU)beruft Schreiber 1949 zu seinem Geschäftsführer.

Umlageverfahren zur Rentenfinanzierung

Seit Bismarcks Zeiten finanziert sich die Gesetzliche Rentenversicherung im Kapitaldeckungsverfahren. Zwei Weltkriege, teils galoppierende Inflation in Weimar und die Währungsreform 1948 hinterlassen ihre Spuren, weshalb das zweite Kabinett Adenauer die Notwendigkeit einer grundlegenden Rentenreform sieht. Der 1955 vorgelegte „Schreiber-Plan“ schlägt nun das Umlageverfahren zur Rentenfinanzierung vor. Dafür soll eine einheitliche Rentenkasse gebildet werden, die sich aus Beiträgen aller Erwerbstätigen speist, gleich ob sie abhängig beschäftigt, selbstständig oder verbeamtet sind. Auf der Leistungsseite soll den Menschen, die nicht mehr (Altersrente ab 65 Jahren) oder noch nicht (Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre) im Erwerbsleben stehen, ein „maßgerechter Anteil“ zukommen. Die Rentenzahlung soll entlang der Lohnentwicklung dynamisiert werden, das Rentenniveau setzt Schreiber mit 50 Prozent des Bruttolohns an.

Bei Konrad Adenauer, der eine umfassende Sozialreform schon in seiner Regierungserklärung 1953 ankündigt, stoßen die Vorstellungen Schreibers grundsätzlich auf Wohlwollen. Sowohl das Umlageverfahren als auch die Dynamisierung übernimmt der Kanzler; aus politischen Gründen und mit Blick auf Forderungen von Gewerkschaften und Opposition setzt Adenauer aber das Rentenniveau auf 70 Prozent fest. Die Forderung Schreibers nach einer höheren Belastung von Kinderlosen ab 35 Jahren, die die generative Leistung von Familien honorieren soll, stößt bei Adenauer auf keine Gegenliebe; Kinder bekämen die Leute von alleine, soll der „Alte“ dazu gesagt haben. Auch Schreibers Idee der einheitlichen Rentenkasse und der Auflösung berufsständischer Versorgungswerke bleibt unberücksichtigt. Abseits der in sich stimmigen Konzeption Schreibers sind die Änderungen Adenauers nur zu verstehen, wenn man den Blick auf die politischen Mehrheiten richtet. Schon im Kabinett erhält der Kanzler für seine Vorschläge Gegenwind; sowohl Wirtschaftsminister Ludwig Erhard als auch Finanzminister Fritz Schäffer äußern schwere Bedenken, die sich allerdings nicht gegen die Schreiber-Vorschläge richten, sondern in Zweifeln an der Finanzierbarkeit bestehen. Auch innerhalb der Union sind die Pläne zur Rentenreform alles andere als unumstritten. Während der Arbeitnehmerflügel frohlockt, läuft der Wirtschaftsflügel Sturm. Die FDP ist ohnehin dagegen. Die Bundestagswahl 1957 gewinnt Adenauer mit absoluter Mehrheit; nicht zuletzt, weil sich die Auswirkungen der Rentenreform für die Bürger für ihn auch in Wählerstimmen auszahlen.

Gerade heute lohnt sich ein Blick in den Schreiber-Plan

Über Jahrzehnte ist eine systemische Rentenreform kein Thema. Die sich aus der Demografie ergebenden Schwierigkeiten in der Finanzierung, die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten und kapitalgedeckten Vorsorge, die Anhebung des Renteneintrittsalters; die Punkte, die die Bundesregierungen um die Jahrtausendwende beschäftigen werden, sind aber schon Gegenstand des Schreiber-Plans 1955. Weil die Debatten um die Notwendigkeit von Rentenreformen in der Zukunft bisweilen reichlich emotionsgeladen geführt werden, lohnt gerade heute der Blick in den Schreiber-Plan. Manches ist aktueller als man glauben möchte.

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